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Frage geschrieben am 24.01.2012 04:58:45

INTERNET - ÜBLE NACHREDE

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € 55,00 | Status: Geschlossen | Aufrufe: 644
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 50 weitere Antworten zum Thema Nachrede.
Ich habe über das Internet eine Ware (18,00 €) gekauft. Der KP wurde bezahlt. Der Verkäufer nannte als Versandart STANDARD-VERSAND DHL-PAKET. Nachdem die Ware auch nach 6 Tagen nicht bei mir eintraf, fragte ich nach deren Verbleib. "Die Ware liegt wahrscheinlich auf der Post. Wurde am 30.11. versandt. Ich kommentierte, dass die Post die Waren versendet, aber nicht 6 Tage liegen lässt. Offensichtlich verärgert über diese Nachfrage, wurde der Verkäufer ausfällig und kündigte u.a. an, sein Vesand werde sich jetzt Zeit lassen, wo die Ware abgeblieben sei, es könne zehn Tage dauern. Es wäre einfach gewesen, die Einlieferung durch Bekanntgabe der Sendungsnummer zu belegen. Das tat der Verkäufer aber nicht. Diese Sendungsnummer sei bei einem Auktionshaus hinterlegt. Ich hegte den Verdacht, dass er die ware gar nicht eingeliefert hatte und bewertete dieses Verhalten negativ auf der Plattform. "Geld bekommen .. behölt die Ware..Nie wieder.. Ware nicht bekommen.." der verkäufer hat mich angezeigt wegen übler Nachrede. Nun stellt sich nachweislich heraus, dass er die Ware nicht als Paket (mit Einlieferungsschein) sondern lediglich als Warensendungversandt haben will. Aber auch das kann nicht stimmen, den die Abmessungen und das Gewicht überschritten die von der Post zugelassenen Obergrenzen. Der Verkäufer behauptet, die Ware sein vom Zustell-Postamt wieder an ihn zurück gesandt worden sei, da sie nicht abgeholt worden sein. Bleibt anzumerken, dass ich zu keiner Zeit eine Benachrichtigung von der Post erhielt; zudem hätte der Zusteller die Sendung auch hinterlegen können. Die Rücksendung habe 11,80 € gekostet, die er hätte bezahlen müssen. Die Ware war auch innerhalb von sieben bis acht Tagen wieder zurück beim Absender.... Bereits drei Tage VOR dem Eintreffen der Ware bei ihm hat der verkäufer mitgeteilt, die Ware sei "auf dem Rückweg" zu ihm... Als "Beweis" für die Einlieferung der Ware beim Postamt legt er eine Fotokopie vor, auf dem der Absender, der Empfänger "Warensendung" und zwei Postaufkleber zu sehen sind. Briefmarken oder andere Merkmale, die einen Empfang oder Transport erkennen lassen, sind nicht zu sehen. Das ganze mutet mysteriös an. Leider traf ich erst sehr spät auf Ihr Portal, denn ich soll in einigen Stunden einer 'Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung' folgen. Was ist zu tun? Was Sie lesen, ist zu belegen.. Danke



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