IHK Beitrag 2005
| 14.03.2010 19:40 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Am 26.02.2010 erhielt ich von der IHK einen Beitragsbescheid für das Jahr 2005 als berichtigte Abrechnung.
Am 15.04.2005 wurde mir der ursprüngliche Bescheid für das Jahr 2005 als vorläufige Veranlagung zugeschickt. Dieser Bescheid wurde umgehend bezahlt.
2008 bekam ich diesen Beitrag ohne Angabe von Gründen von der IHK komplett erstattet. Mit Bescheid vom 26.02.2010 wurde der Beitrag neu angefordert.
Ich habe die IHK dann darauf hingewiesen, dass der Beitrag nach 4 Jahren verjährt und dass ich daher für das Jahr 2005 nicht bezahlen werde.
Als Antwort teilte mir die IHK folgendes mit:
Eine Verjährung des Beitragsjahres liegt nicht vor, da der Beitrag innerhalb von 2 Jahren abgerechnet wurde. Laut Mitteilung des Fnanzamtes wurde die Korrektur am 02.07.2008 festgesetzt. Eine Verjährung hat daher gem. §171 Abs. 10 AO nicht stattgefunden.
Für die Jahre 2004-2006 wurde eine Betriebsprüfung vom Finanzamt durchgeführt. Diese Prüfung hat jedoch nicht zu einer Senkung der Beitragsbemessungsgrenze geführt.
Muss ich den Beitrag trotzdem bezahlen?









