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Hundesteuer - Urkundenfälschung


14.02.2012 17:41 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.




Meinen sogenannten „gefährlichen Hund" hatte ich nach Erteilung der Halteerlaubnis zunächst ein Jahr lang am Wohnsitz meiner Eltern angemeldet, da ich mich dort auch aufhielt. Danach meldete ich diesen an meiner Wohnsitzgemeinde als Kategorie2-Hund an, um die Hundesteuerdifferenz von mehreren Hundert € jährlich einzusparen und diese dem Tierschutz zukommen zu lassen.
Zu diesem Zwecke hatte ich in der Übereignungsurkunde eine Rasseänderung vorgenommen.
Nun forschte die Gemeinde nach, erlangte demnach Kenntnis von meinem Tun und möchte auch rückwirkend die höhere Steuer kassieren. Dem werde ich natürlich nachgeben.
Außerdem solle ich mit dem originalen Übereingungsschein bei der Gemeinde vorstellig werden. Die Absicht dahinter ist mir klar.
Soll ich das tun oder besser bleiben lassen?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 97 weitere Antworten zum Thema:
Urkundenfälschung
15.02.2012 | 00:04

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
529 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

wenn Sie eine Urkunde gefälscht haben sollten, müssen Sie zunächst auch dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden und diese auch bei der Behörde abgeben.

Allerdings brauchen Sie mit keiner hohen Strafe zu rechnen, da das Verfahren, wenn Sie keine Vorstrafen besitzen sollten, mit aller Wahrscheinlichkeit gegen eine geringe Geldstrafe eingestellt wird.

Positiv kann Ihnen dabei zu Gute kommen, dass Sie die Tat einräumen (was Sie sollten), die Steuern nachzahlen, die Hinterziehung für einen guten Zweck begingen (Tierschutz) und nicht für sich selbst verbrauchten und Reue zeigen.

In diesem Fall würde mit angrenzender Wahrscheinlichkeit das Verfahren gegen Sie eingestellt.

Wenn Sie weitergehende Hilfe benötigen sollten, können Sie mich jederzeit gerne ansprechen.


Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Bernstr. 10
30175 Hannover
Tel: 0511 363042
Fax: 0511 2157477
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Hannover

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