Hundesteuer - Urkundenfälschung
14.02.2012 17:41 |
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Strafrecht
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Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Meinen sogenannten „gefährlichen Hund" hatte ich nach Erteilung der Halteerlaubnis zunächst ein Jahr lang am Wohnsitz meiner Eltern angemeldet, da ich mich dort auch aufhielt. Danach meldete ich diesen an meiner Wohnsitzgemeinde als Kategorie2-Hund an, um die Hundesteuerdifferenz von mehreren Hundert € jährlich einzusparen und diese dem Tierschutz zukommen zu lassen.
Zu diesem Zwecke hatte ich in der Übereignungsurkunde eine Rasseänderung vorgenommen.
Nun forschte die Gemeinde nach, erlangte demnach Kenntnis von meinem Tun und möchte auch rückwirkend die höhere Steuer kassieren. Dem werde ich natürlich nachgeben.
Außerdem solle ich mit dem originalen Übereingungsschein bei der Gemeinde vorstellig werden. Die Absicht dahinter ist mir klar.
Soll ich das tun oder besser bleiben lassen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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