Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 33 weitere Antworten zum Thema Hundehaltung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wohnen in einer Doppelhaushälfte zur miete. Das damalige Exopse lautete wie folgt "Hunde erlaubt". Wir haben einen kleinen Hund und wollten mit ihm dort einziehen, was auch kein Problem war. Bei Einzug und in Anwesenheit einer Maklerin sagte der Vermieter, dass Hundehaltung erlaubt sei solange es keine 3 großen Rassen sind. Dies würde für die Hausgröße dann nicht mehr als Artgerechtehaltung laufen. Diesem stimmten wir zu.
Im Juni haben wir dann weiteren Hundezuwachs bekommen. Gleiche Rasse wie der Ersthund. Wir haben den Vermieter vorab nicht darüber informiert, da wir durch seine Aussagen beim Besichtigungsgespräch davon ausgegangen sind, dass dies kein Problem sei. Es sind jetzt ja 2 kleine und nicht 3 große Hunde. Mein Vermieter hat über diesen Hundezuwachs natürlich erfahren und war erst nicht begeistert. Nach einem persönlichen Gespräch meinte er dann "Naja, jetzt ist er da und dann ist es halt so" Dies habe ich als weitere Zustimmung vernommen.
Knapp eine Woche später ruft er bei mir an und sagte, dass der Zweithund weg soll. Dieser sei nun doch nicht erwünscht. Ich habe Ihn dann an das persönliche Gespräch als auch an seine Aussagen vor dem Einzug erinnert. Von diesen wollte er dann auf einmal nichts mehr gewusst haben.
Muss der Zweithund nun wirklich weg oder darf er bleiben? Da wir sie nicht weggeben möchten, würden wir lieber um ein neues Mietobjekt schauen. Muss uns unser Vermieter diese Zeit geben, dass wir uns um ein neues Objekt kümmern können?
Desweitern hat mir mein Vermieter mitgeteilt, dass auch unser Ersthund nun nicht mehr Treppen laufen darf, da diese aus Holz ist und somit durch die Krallen zerkratzt werden kann. Ebenfalls soll sich unser Hunde nur noch langsam über das Laminat bewegen, da auch dieses zerkratzt werden kann. Da solche Kratzer durch normales Laufen des Hundes (Krallen) entstehen könnten, würde dies nicht unter eine normale Abnutzung des Hausgebrauchs fallen. Wenn zwei Hunde darauf laufen sei diese Gefahr noch viel größer und deswegen muss der Zweithund weg!
Stimmt es, dass das Begehen der Böden/Treppe eines Hundes nicht als normale Abnutzung zu betrachten ist obwohl der Vermieter einer Hundehaltung ausdrücklich zugestimmt hat?
Auszug aus einem aktuellen Schreiben des Vermieters
"Erfahrungsgemäß erhöht sich das Schadensrisiko vor allem im Haus, wie zerkratzte Türen, Laminatböden, Holztreppen ect. ganz erheblich. Derartige Schäden fallen nicht unter die durch die Mietzahlung gedeckte normale Abnutzung; wäre also gegebenfalls von Ihnen zu beheben. Es muss Ihnen ausserdem klar sein, dass eine Beeinträchtigung des Rasens durch Hundehaltung zu Ihren Lasten geht!"
Bitte helfen Sie mir.
freundliche Grüße
fasike
Antwort geschrieben am 27.09.2011 14:59:20 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
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nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung wurde die Hundehaltung genehmigt, wobei Sie die Einschränkung (drei Hunde, große Rasse) nicht überschritten haben.
Daher kann der Vermieter die einmal erteilte Erlaubnis nur dann widerrufen, wenn er ein berechtigtes Interesse (z.B. Störung des Hausfriedens durch übermäßiges Hundegebell) nachweisen könnte, was hier aber nicht der Fall ist.
Den zweiten Hund müssen Sie also nicht abschaffen, zumal in einer DHH die Hundehaltung vertragsgemäß ist (LG Hildesheim, WuM 1989,9). Daher wird der vermieter insoweit auch nichts unternehmen können.
Etwas anders sicht es allerdings bei möglichen Beschädigungen aus:
Werden Türen, Türzargen, Treppenstufen oder Laminat sichtbar zerkratzt, sind Sie in der Tat verpflichtet, für diese Schäden einzustehen, da dieses dann nicht mehr unter "normaler Abnutzung" fällt, wenn Ausmaß und Schwere der Beschädigungen über das übliche (z.B. Druckstellen von Möbeln) hinausgehen.
Die Mehrzahl der Gerichte ist insoweit vermieterfreundlich eingestellt, so dass Sie dann mit einem Schadensersatzanspruch rechnen müssten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.09.2011 15:45:49
Der Vermieter verbringt nun sehr viel Zeit bei den Nachbarn auf dem Grundstück um nach Beschädigungen im Garten, welche durch die Hunde entstehen könnten bzw. ob der Zweithund noch anwesend ist, Ausschau zu halten. Wir werden so zusagen beobachtet.
Darf er das? Er meint ja, da er sich nicht auf unserer Seite bewegt sondern auf der des Nachbarn.
Der Vermieter verbringt nun sehr viel Zeit bei den Nachbarn auf dem Grundstück um nach Beschädigungen im Garten, welche durch die Hunde entstehen könnten bzw. ob der Zweithund noch anwesend ist, Ausschau zu halten. Wir werden so zusagen beobachtet.
Darf er das? Er meint ja, da er sich nicht auf unserer Seite bewegt sondern auf der des Nachbarn.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 27.09.2011 15:49:55
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Und danach sind Nachfragen nur zulässig, sofern es Verständnisfragen zur Erstfrage /-antwort sind. Neue, lösgelöste Fragen (und darum handelt es sich hier) sind nach den Nutzungsbedingungen in der Nachfrage nicht zulässig.
Gerne können Sie insowit eine neue Frage oder auch Direktfrage stellen. Ich danke für Ihr Verständnis.
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