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Frage geschrieben am 23.11.2011 16:51:58

Hundebeißerei

Rechtsgebiet: Tierrecht, Tierkaufrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 971
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Folgender Fall:

Ich bin mit meinem Hund durch den Wald spazieren gegangen. Zur Rasse: Amerikanische Bulldogge.
Eine ältere Dame kam mir ebenfalls mit ihrem unangeleinten Hund entgegen. Als ich meinen Hund gerade anleinen wollte, war es schon zu spät und er lief auf den anderen Hund los. Bisher Kam es noch nie zu Schwierigkeiten mit anderen HUnden, leider packte sie ihren, ich denke aus Angst am Halsband und zog ihn hoch, dieser fing sofort an zu bellen. Alles ging ziemlich schnell und die hunden hingen ineinander. Konnte meinen zurückziehen und konnte auch keine Verletzungen auf beiden Seiten feststellen. Bot ihr trotzdem an die Tierarztrechnung zu übernehmen, falls ihr HUnd verletzt wurde. Sie erklärte jedoch, dass sie mich anzeigen werde, da ich einen Kampfhund habe. Jetzt frag ich mich natürlich was passiert im Falle einer Anzeige.


Antwort geschrieben am 23.11.2011 17:34:50
Rechtsanwältin Heidrun Haselau
Beulestr. 29, 45279 Essen, Tel: 0201-80681990, Fax: 03212-1207507
Tierrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Kaufrecht, Zivilrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich haftet der Tierhalter für die von seinem Tier ausgehende Tiergefahr. Bei einer Beißerei zwischen zwei Hunden, bei der sich die "Schuldfrage" nicht eindeutig feststellen lässt, beträgt die Quote meist 50 %. Insofern haben Sie entgegenkommenderweise der anderen Halterin bereits die Übernahme der Tierarztkosten zugesagt.

Sollte die Dame den Vorfall tatsächlich melden, so könnte das Ordnungsamt eine Begutachtung durch den zuständigen Amtsveterinär anordnen. Es besteht die Möglichkeit, einen Hund als "gefährlicher Hund" einzustufen mit der Folge verschiedener Auflagen wie Maulkorb- und Leinenzwang, Sachkundenachweis. Dies richtet sich nach dem Landeshundegesetz Ihres Bundeslandes. Ob Ihr Hund in Ihrem Bundesland als sogenannter Kampfhund geführt wird, ist dabei nebensächlich, es kommt allein auf den Beißvorfall an.
Da dies - wie Sie schreiben - der erste derartige Vorfall ist und der andere Hund nicht verletzt worden ist, ist es nach meiner persönlichen Erfahrung allerdings eher unwahrscheinlich, dass Sie mit derartigen Konsequenzen zu rechnen haben.


Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben. Bei Verständnisfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Heidrun Haselau
Rechtsanwältin


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Hundebeißerei | Gesamtbewertung: 4.2/5 | Datum: 2011-11-23
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