Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 5 weitere Antworten zum Thema Studium.
Hallo,
ich habe wahrscheinlich zum 3. Mal den schriftlichen Teil des 1. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ("Physikum") in Baden-Württemberg nicht bestanden und somit ja eine endgültig nicht bestandene Prüfung. Laut Approbationsordnung darf ich diesen Prüfungsabschnitt auch nach erneutem Studium der Humanmedizin in Deutschland nicht mehr wiederholen.
Jetzt meine Frage:
Angenommen ich setze mein Studium in Österreich fort und mache dort meinen Abschluss, Turnus und Ius practicandi etc. Bekomme ich dann auch meine Approbation in Deutschland.
Falls ja, muss ich das Studium in Österreich von vorne beginnen oder darf ich mir meine bisher bestandenen Scheine und Kurse anrechnen lassen?
Besten Dank und viele Grüße
