ich brauche dringend Hilfe, hier meine Frage: vor ca. 9 Jahren führte ich einen Rechtsstreit gegen einen ehemaligen Arbeitgeber, da dieser mir mein Gehalt nicht gezahlt hat. Dieser Rechtsstreit wurde mit einem Vergleich beendet.
Jetzt, nach 9 Jahren, bekomme ich ein Mahnschreiben der Anwälte, die mich damals vertreten haben. Ich hätte deren Gebühren bisher nicht gezahlt und soll innerhalb einer Frist von einer Woche die Gebühren zahlen nebst Kosten für eine Einwohnermeldeamtsanfrage. Ihnen läge von damals noch ein vollstreckbarer KFB vor und wenn ich nicht zahle, übergeben sie die Sache an einen Gerichtsvollzieher.
Ich kann mich daran überhaupt nicht mehr erinnern und weiß nicht, ob ich wirklich die Rechnung nicht gezahlt habe. Ich habe nach so langer Zeit auch keine Unterlagen mehr. Was kann ich denn tun?? Ich weiß, dass ein Titel 30 Jahre vollstreckbar ist, aber dürfen die das einfach so machen?
Danke schön und beste Grüße!
N.S.
Antwort geschrieben am 08.07.2011 11:01:49 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Guido Matthes
Fuhrstr. 4, 58256 Ennepetal, Tel: 0 23 33 / 83 33 88, Fax: 0 23 33 / 83 33 89
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Reiserecht
Bewertungen: 407
Fuhrstr. 4, 58256 Ennepetal, Tel: 0 23 33 / 83 33 88, Fax: 0 23 33 / 83 33 89
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Reiserecht
Bewertungen: 407
Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:
Fordern Sie zunächst einmal eine Kopie des Kostenfestsetzungsbeschlusses und eine ausführliche Forderungsaustellung, um die Forderung prüfen zu können, falls Ihnen die Unterlagen nicht vorliegen.
Wie sie richtig erkannt haben, ist der Kostenfestsetzungbeschluss tatsächlich über 30 Jahre vollstreckbar. Die Aufforderung der Rechtsanwälte ist daher nicht zu beanstanden.
Wenn Sie sich darauf berufen möchten, die Forderung sei bereits bezahlt, müssen Sie diese Erfüllung nachweisen. Setzen Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung und versuchen Sie anhand des Rechnungsdatums Ihre Kontoauszüge zu reproduzieren; hierfür fallen idR. Kosten an, die Sie vorab mit der Bank klären sollten.
Beachten Sie zudem, dass Zinsen auf die titulierte Forderung schneller verjähren, als die Forderung selbst. Die Zinsen verjähren innerhalb von drei Jahren ohne hemmende oder unterbrechende Maßnahmen. Ggf. sparen Sie also einen Teil der Zinsen, wenn Sie die Einrede der Verjährung erheben.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte
Götz, Matthes & Wallhöfer
Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal
Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Fax: 0 23 33 / 83 33 89
www.so-geht-recht.de
www.rechtsanwalt-ennepetal.com
www.erbrecht-ennepetal.de
www.mietrecht-ennepetal.de
www.verkehrsrecht-ennepetal.de
Bewertung der Antwort vom Fragesteller |
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Matthes direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

