18.06.2012 | 19:25
Antwort
von
Rechtsanwältin Sabine Reeder
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:
Es besteht auch in Deutschland die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Dies ist das Pendant für die Ehe für homosexuelle Partner. Nach Eingehung der eingetragenen Lebenspartnerschaft hat Ihr Freund einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach
§ 28 Absatz 1 Nr. 1 AufenthG.
Ihr Freund hat die Möglichkeit, von seinem Heimatland aus ein Visum zur Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu beantragen. Auf der webseite der Deutschen Botschaft Manila können Sie sich über die Voraussetzungen informieren, wenn Sie das Merkblatt zu Visa für Eheschließung berücksichtigen.
http://www.manila.diplo.de/contentblob/2636872/Daten/2148937/MB_eheschl_mrz_12.pdf
Beginnen sollten Sie hier vor Ort beim Standesamt, indem Sie klären, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung der eingetragenen Lebenspartnerschaft beibringen sollten. Nach Eingehung der eingetragenen Lebenspartnerschaft in Deutschland kann Ihr Freund dann direkt eine Aufenthaltserlaubnis als eingetragener Lebenspartner eines Deutschen erhalten. Zu berücksichtigen ist auch, dass er dafür grundsätzlich deutsche Sprachkenntnisse nachweisen muss.
Theoretisch ist es auch möglich, mit einem Schengen-Visum in Deutschland eine Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen. In der Regel ist es aber dann schwierig, direkt ohne vorherige Wiederausreise und durchgeführtes Visumsverfahren vom Heimatstaat (dieses Mal dann zur Familienzusammenführung) und Wiedereinreise eine Aufenthaltserlaubnis nach
§ 28 Absatz 1 AufenthG zu erhalten.
Sollten Sie dennoch unbedingt eine „homosexuelle Heirat" in Brasilien bevorzugen, dann wird auch diese „Eheschließung" grundsätzlich in Deutschland anerkannt. Es besteht aber zusätzlich die Möglichkeit der Nachbeurkundung in Deutschland. Oft ist es ratsam, die Nachbeurkundung der eingetragenen Lebenspartnerschaft vorzunehmen, bevor dann vor der Heimatbotschaft ein Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung gestellt wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Gerne können Sie noch eine Rückfrage stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Reeder
Rechtsanwältin
Nachfrage vom Fragesteller
18.06.2012 | 19:29
Meine Frage wurde nicht beantwortet.
Ich lebe mit meinem Freund nicht in Deutschland sondern wir leben derzeit auf den Phillippinen.
Da er aber nicht nach Deutschland ohne Visum reisen kann können wir auch nicht in deutschland vorerst eine lebenspartnerschaft eintragen lassen. Er kann jedoch als Phillippinischer Staatsbürger nach Brasilien einreisen. Daher auch meine Frage ob wir in brasilien heiraten können da wir ja keine brasilianischen staatsbürger sind. Wenn ja ob wir dann wiederum mit dieser urkunde zur deutschen botschaft auf die phillippinen fliegen können mit dem nachweis der heirat und dem antrag auf familiennachzug.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
19.06.2012 | 08:21
Gerne beantworte ich Ihre Rückfrage. Alle meine aufgezählten Möglichkeiten beziehen sich auf die Konstellation, dass Sie und/ oder Ihr Freund NICHT in Deutschland wohnen.
Wenn Sie eine "homosexuelle Ehe" mit Ihrem Freund in einem anderen Staat als Deutschland schließen, dann wird dies von den deutschen Botschaften grundsätzlich anerkannt. Ihr Freund kann damit dann ein Visum zur Familienzusammenführung nach Deutschland zu Ihnen beantragen. Ich rate Ihnen aber vor der Antragstellung des Visums für die Familienzusammenführung die homosexuelle Ehe, die im Ausland geschlossen wurde, nachbeurkunden zu lassen. Über die Voraussetzung der Eingehung der Ehe in Brasilien informieren Sie sich am besten dort beim Standesamt.