Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 159 weitere Antworten zum Thema Nebenkosten.
Unser Vermieter listet jedes Jahr in den Nebenkosten die Gebäudeversicherung für etwas über 800 Euro auf. Ist das richtig das wir die komplett bezahlen müssen ? Und wenn ja muss die Versicherung sooo teuer sein ? Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte die 125 qm2 hat.-- Einsatz geändert am 04.02.2012 19:07:04
Antwort geschrieben am 04.02.2012 20:12:45 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Radeberger Str. 2K, 01796 Pirna, Tel: 03501/5163030, Fax: 03501/5163039
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 204
Radeberger Str. 2K, 01796 Pirna, Tel: 03501/5163030, Fax: 03501/5163039
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 204
Ihre Frage beantworte ich wie folgt.
1.
Die Kosten der Gebäudeversicherung können als Nebenkosten auf den Mieter abgewälzt werden (§ 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung [BetrKV]):
"die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug"
Ob der Vermieter die Kosten der Gebäudeversicherung wirksam an Sie weitergeben kann, hängt davon ab, was im Mietvertrag geregelt ist.
2.
In Ihrem Fall spricht Einiges dafür, dass die Versicherungskosten stark überhöht sind.
Dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes werden durchschnittliche Kosten für Versicherungen von 0,14 € pro m² und Monat angegeben.
Auch bei einem Online-Vergleich von Gebäudeversicherungen (Doppelhaushälfte) liegen die Kosten in Ihrem Fall zwei- bis viermal so hoch wie der Durchschnitt.
Unwirtschaftliche d.h. übermäßige Kosten müssen Sie nicht tragen.
Sie sollten den Vermieter um Erläuterung dieses Postens bitten und von Ihrem Recht Gebrauch machen, Einsicht in den Versicherungsvertrag zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Eichhorn direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

