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Frage geschrieben am 16.08.2010 16:39:48

Höhe der Abfindung bei unbefristetem Arbeitsvertrag, ich bin 66 Jahre als

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1474
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich bin 66 Jahre alt und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Mein Arbeitgeber (RA) möchte mich zum Ende des Jahres los werden. Er bietet mir einen Abfindungsbetrag in Höhe von EUR 6.000,00. Mein monatliches Bruttogehalt beträgt EUR 2.505,94. Ich bin seit 14 Jahren dort beschäftigt.

Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass ich aufgrund meines Alters (über 65) keinen höheren Anspruch habe. Ich war von einem halben Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr ausgegangen.


Antwort geschrieben am 16.08.2010 17:14:24
Rechtsanwalt Guido Matthes
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:

Sofern der Arbeitgeber die Kündigung ausdrücklich auf § 1a KSchG stützt, steht Ihnen eine Abfindung von 0,5 Monatsverdiensten für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses zu. Als Monatsverdienst gilt, was dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet, an Geld und Sachbezügen zusteht.

Ansonsten ist die Höhe der Abfindung gesetzlich nicht fest geregelt. Es kommt dabei auf Ihr Verhandlungsgeschick an. Die Regelabfindung liegt dabei bei einem halben Gehalt pro Beschäftigungsjahr; manche Gerichte weichen davon aber ab und sprechen nur ein Viertel Gehalt pro Beschäftigungsjahr zu.

Die Ansicht des Arbeitgeber, die Abfindung sei aufgrund Ihres Alters zu kürzen, ist falsch, wenn nur Sie das Angebot erhalten haben. Anders kann es sein, wenn die Abfinung über einen Sozialplan geregelt wird: Sozialpläne dürfen geringere Zahlungen für rentennahe Arbeitnehmer vorsehen und Rentenberechtigte sogar ganz von einer Abfindung ausschließen; BAG, 26.05.2009, Az.: 1 AZR 198/08.

Die Altersgrenze von 65 Jahren hat nur dann Bedeutung, wenn das Arbeitsgericht im Rahmen eines Auflösungantrages entscheidet. Dann sieht § 10 KSchG eine Grenze von zwölf Monatsverdiensten vor, wenn der Arbeitnehmer das in der Vorschrift des SGB VI über die Regelaltersrente bezeichnete Lebensalter erreicht hat. Diese Grenze wird in Ihrem Fall bei Annahme der Regelabfindung nicht überschritten: bei 14 Beschäftigungsjahren beträgt die Regelabfindung sieben Gehälter.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.08.2010 17:32:01

Sehr geehrter Herr Matthes,
danke für Ihre Rückäußerung. Angeblich soll die Abteilung umstrukturiert werden. Ich bin die Einzige, die gehen soll. Habe ich Sie richtig verstanden, dass in diesem Fall mein Alter von 66 Jahren keinen Einfluss auf die Höhe einer Abfindung hat? Die angebotenen EUR 6000,00 entsprechen nicht einmal drei Gehältern und ich bin 14 Jahre beschäftigt.
Für Ihre freundlichen Bemühungen danke ich Ihnen sehr.
Mit freundlichem Gruß
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 16.08.2010 21:36:09

Sollte die Umstrukturierung mit einem Sozialplan einhergehen, kann Ihr rentennahes Alter abfindungsmindernd berücksichtigt werden. Ansonsten sieht das Gesetz dies nicht vor.

Ich wiederhole nochmals, dass es aber außer der genannten Regelungen zu § 1a KSchG oder der arbeitsgerichtlichen Auflösung keine normierten Regelungen gibt, aus denen sich ein klagbarer Anspruch auf eine Kaution ergibt. Die Höhe der Abfindung ist dann frei verhandelbar. Ich gehe daher davon aus, dass der Arbeitgeber die Rentennähe als Verhandlungsargument benutzt.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Höhe der Abfindung bei unbefristetem Arbeitsvertrag, ich bin 66 Jahre als | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-08-17
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