Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 23.07.2011 20:19:43

Höhe Gabione(Gartenzaun)

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1380
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Höhe.
Guten Tag,

folgender Sachverhalt:
Bundesland NRW
Der Nachbar hat sein Grundstück um ca. 1m aufgeschüttet. Auf der Aufschüttung wurde nun ein 2mtr hoher Zaun (Gabione) errichtet.
Von unserem Grundstück ist der Zaun (Gabione)nun ca. 3mtr hoch.
Nun die Fragen:
1. Welches Grundstück gibt die Höhe des Zaunes vor? Das bestehende(ältere) oder das augeschüttete?
2. Wie hoch darf der Zaun sein (in Anlehnung an Frage 1)
Bitte geben Sie die betreffenden Paragraphen mit an.
Vielen Dank


Antwort geschrieben am 23.07.2011 22:49:38
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 165
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
1. Entscheidend ist aus Ihrer Sicht, also des Nachbarn, die natürliche Geländehöhe, also ohne die bereits vorgenommene Aufschüttung um 1m. Bei einer einseitigen künstlichen Überhöhung ist gegenüber dem Grundstückseigentümer, der diese Überhöhung veranlasst hat, grundsätzlich von der bisherigen, natürlichen Geländehöhe auszugehen Allerdings kann eine von dem Nachbarn geschaffene Aufschüttung dann zum natürlichen Gelände werden, wenn u.a. ein gewisser Zeitraum vergangen ist (mehrere Jahre erforderlich).


2. Die Landesbauordnung sieht für Einfriedungen bzw. Aufschichtungen also auch Gabionen an der Grenze zum Nachbarn grundsätzlich eine maximale Höhe von zwei Metern vor: Höhere Mauern müssen die Abstandflächen nach § 6 Abs. 10 BauO einhalten, also einen Mindestabstand von der Nachbargrenze von 3 Metern. Örtliche Gestaltungssatzungen, welche in Ihrer Gemeinde gelten, können höhere Einfriedungen zulassen.
Falls dies nicht der Fall, wäre die Gabione in dieser Höhe zu hoch und so nicht zulässig.

Mit besten Grüßen

Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht


Luisenstr. 25
80333 München

Tel.: 089-592033
Telefax: 089-594187
www.kanzlei-hermes.com
info@kanzlei-hermes.com
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 23.07.2011 23:29:55

Solche Gestaltungssatzungen sind zumeist im Ortsrecht der Gemeinde veröffentlicht und vielfach im Internet verfügbar. Sie können aber auch als Festsetzungen in Bebauungpläne aufgenommen werden (§ 86 Abs. 4 BauO).

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Nachbarschaftsrecht letzten Monat:

17
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Höhe   Gabione(Gartenzaun)