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Frage geschrieben am 13.07.2011 17:22:11

Hochschulreife NRW Gleichstellung mt BW

Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Einsatz: € 20,00 | Status: archiviert | Aufrufe: 918
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 17 weitere Antworten zum Thema NRW.
Guten Tag,
Ich habe am 07.07.2011 in Köln die fachgebundene Hochschulreife erlangt. Jetzt möchte ich in Baden Württemberg-an einer pädagogischen Hochschule (PH)-Hauptschullehramt studieren.
In BW ist es möglich mit einer fachgebundenen HSR an einer PH zu studieren. Jedoch ist die Voraussetzung, dass die HSR in BW erlangt wurde. Das geht nur in BW. Darum ist es auf meinem Zeugnis nicht vermerkt, was ich an einer PH berechtigt bin zu studieren, weil es eben nur in BW PHs gibt.
Ich habe mich erkundigt was eine fachg. HSR in NRW von einer fachg. HSR in BW unterscheidet und hebe gar keinen Unterschied finden können. Die "Rahmenvereinbarung über die Berufsoberschule" des SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND besagt: "In Nordrhein-Westfalen entspricht die Klasse 13 der Fachoberschule dem 2. Jahr der Berufsoberschule".
Demnach gibt es auch laut Kultusministerium auch keinen Unterschied.

Aufgrund dieser Tatsachen habe ich mich an das Regierungspräsidium in Stuttgart gewandt, mit der Bitte meine HSR mit der in BW gleichzustellen und mir zu bescheinigen was ich damit studieren darf.
Jedoch habe ich nur gesagt bekommen, dass ich das mit dem Land NRW klären solle. Da es aber keine PHs in NRW gibt und diese Regelung nur das Land BW betrifft sehe ich keine Lösung in Sicht.

Jetzt zu meinem Anliege. Gibt es einen rechtlichen weg dieses Problem zu lösen bzw. mein Zeugnis mit dem des Landes BW gleichzustellen?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.




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