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Frage geschrieben am 16.08.2010 10:26:15

Hinweis auf Portoerstattung bei Rücksendung aufgrund Widerruf.

Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2271
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich betreibe einen eBay-Shop.Die Artikelbeschreibung enthält die Widerrufsbelehrung nach neuster Vorlage. Aufgrund einer anwaltlichen Beratung vor einem Jahr wurde festgestellt, dass AGBs grundsätzlich nicht notwendig sind und deswegen folgender Satz im eBay-Feld AGB ausreichend ist um rechtssicher anzubieten:

"Auf allgemeine Geschäftsbedingungen wird verzichtet und es gelten stellvertretend die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland."

Div. Urteile von OLGs sehen nun die Pflicht diese 40-Euro-Klausel in die AGBs aufzunehmen.

http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/03/18/oberlandesgerichte-verlangen-ubereinstimmend-doppelte-40-euro-klausel/

Die Frage lautet nun konkret, inwieweit ich nun dies mit meinem bewussten Verzicht auf AGBs vereinbaren lässt, bzw. wie man diese Vertragsbedinung am einfachsten das AGB Feld integrieren könnte um die Angebote wieder rechtssicher machen zu können.



Antwort geschrieben am 16.08.2010 11:52:16
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky
Große Teichstraße 17, 18337 Marlow, Tel: 038221-42300, Fax: 038221-42299
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich gerne auf der Grundlage Ihrer Angaben.

In den in beigefügtem Link aufgeführten Entscheidungen führen die genannten Gerichte aus, daß durch die Widerspruchsbelehrung noch keine Vereinbarung über die Übernahme der regelmäßigen Rückportokosten mit dem Käufer, der Verbraucher ist, getroffen werden kann. Insofern sei eine entsprechende Klausel nochmals außerhalb der Widerspruchsbelehrung zu wiederholen. Dies ist zwar ärgerlich, dogmatisch aber durchaus nachvollziehbar.

Daher werden Sie, um Rechtssicherheit zu erlangen, nicht umhin kommen, die Klausel mit den Kosten der Rücksendung zu wiederholen. Hierfür können Sie ohne weiteres das von eBay für die AGB vorgesehene Feld nutzen. Die Formulierung könnte wie folgt lauten:

„Kostentragungsvereinbarung
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Im übrigen wird auf allgemeine Geschäftsbedingungen verzichtet. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland."

Für Rückfragen oder eine etwaige Interessenvertretung stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Morwinsky
Rechtsanwalt



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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.08.2010 12:44:56

Hallo Herr RA,

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Dies bedeutet nun für mich, dass in die von eBay angebotenen AGB Felder stets der folgenden Text eingefügt werden könnte, um diesen genannten Entscheidungen der OLGs gerecht zu werden.

„Kostentragungsvereinbarung

Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Im übrigen wird auf allgemeine Geschäftsbedingungen verzichtet. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland."

Noch eine letzte Frage: Durch das Hinzufügen einer "Kostentragungsvereinbarung" könnte evtl. nicht schon eine "allgemeine Geschäftsbedingung" entstehen?

MFG

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 16.08.2010 13:07:35

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

1. Hier haben Sie mich vollkommen richtig verstanden. Durch einfügen dieser Formulierung in das Angebot (außerhalb der Widerrufsbelehrung) wird die Kostenübernahme in dem Moment vereinbart, in dem der Käufer Ihr Angebot annimmt.

2. Bei der Formulierung zur Kostenübernahme handelt es sich um eine von Ihnen gestellte vorformulierte Vertragsbestimmung, die zur Verwendung in einer Vielzahl von Fällen bestimmt ist. Insofern stellt die Formulierung AGB im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB dar. Es ist insofern gleichgültig, ob diese Klausel in dem Feld "AGB" oder an sonstiger Stelle im Angebotstext steht, es handelt sich hierbei um eine Allgemeine Geschäftsbedingung.
Deshalb auch meine vorgeschlagene Formulierung "Im übrigen wird auf AGB verzichtet."

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Hinweis auf Portoerstattung bei Rücksendung aufgrund Widerruf. | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-08-16
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