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Hilfe bei Wohnrecht.


| 30.06.2012 10:31 |
Preis: 65,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Bohle


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wohne seit 12 Jahren in der Wohnung meiner Oma, die seit 2 Monaten verstorben ist. Ein Testament besteht in dem ein Nutzungsrecht auf Lebzeit für sie eingerichtet wurde. Die Wohnung wurde an meine Mutter verschenkt vor 6 Jahren. Jetzt ist es so, dass meine Mutter mich aus dieser Wohnung haben möchte um Sie zu vermietet. Ich 32 Jahre bin im Moment in einer Ausbildungmaßnahme, habe auch noch keine abgeschlossene Ausbildung sowie genung Geld um auf eigenen Beinen zu stehen. Kann Sie mich rausschmeißen bzw. die Schlösser auswechseln? Was für Rechte habe ich in diesem Fall ohne Mietvertrag? Die Nebenkosten der Wohnung würde ich ihr bezahlen.

Freundliche Grüße
Marc
30.06.2012 | 10:59

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Bohle
929 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,


auf wenn Sie der Auffassung sind, dass kein Mietvertrag besteht, ist das so nicht richtig.

Denn ein Mietvertrag müss nicht schriftlich abgeschlossen werden; auch die mündliche Vereinbarung reicht.

Und eine solche Vereinbarung gibt es nach Ihrer Sachverhaltsschilderung, da Sie seit 12 Jahren diese Wohnung im Einverständnis der Eigentümerin nutzen. Selbst wenn Sie keine Kosten getragen hätten, spricht auch die unentgeldliche Überlassung nicht gegen einen Mietvertrag.


Daher wird man hier also von einem Mietvertrag ausgehen müssen mit der Folge, dass Ihnen alle Mieterrechte (aber auch Pflichten) zustehen.



Ein "Rauswurf" oder Auswechseln der Schlösser ist also unzulässig und könnte von Ihnen mittels einer einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht erfolgreich angefochten werden.

Sofern Ihre Mutter die Wohnung vermieterfrei haben möchte, muss sie also ordnungsgemäß kündigen.





Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


Nachfrage vom Fragesteller 30.06.2012 | 13:09

Sehr geehrter Herr Bohle,

das heißt dann, dass ich Mieter dieser Wohnung bin. Darf meine Mutter dann auch denn Zweitschlüssel der Wohnung ohne meine Erlaubnis benutzen um in die Wohnung zu gelangen um Gegenständer der Oma zu entnehmen, oder kann ich das Gerichtlich durchsetzen diesen Schlüssel einzufordern damit sie keinen Zugang mehr bekommt?

Vielen Dank und Freundliche Grüße
Marc

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 30.06.2012 | 13:17

Sehr geehrter Ratsuchender,


wenn ein Mietvertrag vorliegt, darf der Vermieter nicht die Wohnung betreten. Das können Sie in der Tat auch gerichtlich untersagen lassen.


Sie haben auch die Möglichkeit, IHRERSEITS das Schloss auszuwechseln, müssen aber bei Beendigung des Mietvertrages dann das alte Originalschloss wieder einbauen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php

Bewertung des Fragestellers 2012-06-30 | 14:32


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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Oldenburg

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Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht