Antwort geschrieben am 15.10.2010 19:20:08 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
Schillerstraße 8, 79102 Freiburg, Tel: 0761/2967880, Fax: 0761/29678810
Fachanwalt Steuerrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 209
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ich möchte Ihre Frage anhand des dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes wie folgt im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung beantworten:
Sie können gem. § 850l ZPO einen Pfändungsschutzantrag bei dem Amtsgericht das die Pfändung beschlossen hat beantragen. Am besten beantragen Sie dies zu Protokoll der Geschäftsstelle vor Ort bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes.
Hierzu sollten Sie Ihre Lohnabrechnung, sowie die Heiratsurkunde sowie Urkunden aus welchen sich ergibt, dass Ihre Frau keine Einnahmen hat mitnehmen, damit Ihnen ein höherer Freibetrag zusteht.
Bei Lohneinkünften von 816,00 € sind diese aber bereits ohne weitere Unterhaltspflicht unpfändbar, weshalb Sie den Antrag bei Gericht auch alleine stellen können.
Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
Tel. 0761/2967880
Fax 0761/29678810
Haberbosch@hs-rechtsanwaelte.de
www.erbfall.eu
www.doppelbesteuerung.eu
www.umsatzsteuerkanzlei.de
www.hs-rechtsanwaelte.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 15.10.2010 19:42:06
Kann meine Frau in meinem Auftrag auch so einen Antrag bei Gericht stellen?Da ich zur Zeit ein Praktikum mache.
Oder könnten Sie die Mandatschaft für sowas übernehmen?
Die Bank die das Geld zurück hält ist in Lörrach und ich bin zwischenzeitlich umgezogen nach Altenkirchen und es sind für mich 500km einfache Strecke bis zu der Bank.
Kann meine Frau in meinem Auftrag auch so einen Antrag bei Gericht stellen?Da ich zur Zeit ein Praktikum mache.
Oder könnten Sie die Mandatschaft für sowas übernehmen?
Die Bank die das Geld zurück hält ist in Lörrach und ich bin zwischenzeitlich umgezogen nach Altenkirchen und es sind für mich 500km einfache Strecke bis zu der Bank.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 15.10.2010 20:02:35
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können den Antrag auch schriftlich stellen, dann ist allerdings anzuraten, dies durch einen Rechtsanwalt fertigen zu lassen um Fehler und darauffolgende Nachfragen die zu Verzögerungen führen, zu vermeiden.
Persönlich kann dies Ihre Frau nicht machen sondern nur Sie.
Ich kann den Antrag gerne für Sie erstellen und beim Gericht einreichen, allerdings entstehen hierdurch weitere Kosten, gerne können Sie mich über Haberbosch@hs-rechtsanwaelte.de kontaktieren und ich teile Ihnen die Kosten unverbindlich mit, hiernach können Sie entscheiden, ob Sie mich mandatieren möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Haberbosch
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können den Antrag auch schriftlich stellen, dann ist allerdings anzuraten, dies durch einen Rechtsanwalt fertigen zu lassen um Fehler und darauffolgende Nachfragen die zu Verzögerungen führen, zu vermeiden.
Persönlich kann dies Ihre Frau nicht machen sondern nur Sie.
Ich kann den Antrag gerne für Sie erstellen und beim Gericht einreichen, allerdings entstehen hierdurch weitere Kosten, gerne können Sie mich über Haberbosch@hs-rechtsanwaelte.de kontaktieren und ich teile Ihnen die Kosten unverbindlich mit, hiernach können Sie entscheiden, ob Sie mich mandatieren möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Haberbosch
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