Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 41 weitere Antworten zum Thema Webseite.
Hallo liebe Rechtsspezialisten,
ich bin Student und interssiere mich sehr für Uhren. Jetzt würde ich gerne mit einem Kommilitonen eine reine Uhren-Informationswebseite erstellen, auf der alle Uhren-Hersteller mit allen deren Uhren-Modellen aufgelistet sind. Auf dieser Webseite sollen Uhrenbegeisterte, wie ich, die Informationen und Eckdaten über bestimmte Uhren herbekommen.
Nun meine Frage:
Wenn ein User nun auf einen Hersteller klickt, z.B. auf "Rolex", dürfen wir dann das Logo des Herstellers anzeigen? Also, egal auf welchen Hersteller man klickt, soll das Logo des Herstellers natürlich ganz oben angezeigt werden, dann eine kurze Information zu dem Hersteller und darunter dann die Auflistung aller Uhren des Herstellers.
Darf ich also aus RECHTLICHER Sicht, von den über hundert Herstellern, die Logos einbauen?
P.s. Es findet KEIN Verkauf der Uhren statt.
Über eine konstruktive Antwort würde ich mich sehr freuen. Ich danke schon mal im voraus. ;-)
Antwort geschrieben am 08.05.2011 12:46:35 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
grundsätzlich sind derartige Logos als eine Bildmarke zu qualifizieren und unterliegen dem gesetzlichen Schutz, sodass Dritte nicht ohne eine Erlaubnis das Recht haben, mit diesen Logos zu werben oder diese benutzen (Erst kürzlich am 14. April 2011 ergangenes Urteil vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, AZ: I ZR 33/10).
Ausnahmen gibt es jedoch dann, wenn es keine andere Möglichkeit der Darstellung gibt, also z.B. bei Bildmarken, die lediglich aus einem Bild bestehen.
Bei der Firma Rolex und bei den meisten anderen Firmen dürfte dies aber nicht der Fall sein, da diese Firmen auch durch normale Worte bezeichnet und identifiziert werden können.
Ich würde Ihnen also empfehlen, entweder auf das einbinden der Logos zu verzichten oder aber das jeweilige Unternehmen um Benutzung des Logos zu bitten. In diesem Schreiben sollte eine ausführliche Darstellung erfolgen, was auf Ihrer Homepage dargeboten werden soll, da ich es schon häufig erlebt habe, dass bei zu kurz begründeten Anschreiben die Angst des Herstellers vor Missbrauch besonders hoch ist und eine Ablehnung garantiert, dessen Risiko mit einer guten Begründung verringert werden kann.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 08.05.2011 13:14:45
Jeweils einen Infomationstext über den Hersteller, dessen Geschiche und Produkte, darf ich aber bedenklos erstellen. Sehe ich das richtig?
Jeweils einen Infomationstext über den Hersteller, dessen Geschiche und Produkte, darf ich aber bedenklos erstellen. Sehe ich das richtig?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 08.05.2011 13:19:13
Sehr geehrter Fragesteller,
das ist absolut unbedenklich.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
das ist absolut unbedenklich.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Hoffmeyer direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

