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Ich habe bei einem Hersteller in den USA 2006 Waren (Auslaufmodelle 2005 und aelter) eingekauft, um sie bei eBay USA und Ebay Deutschland zu verkaufen. Der Hersteller war damit einverstanden und informiert.
Nun hat der Hersteller in Deutschland Ende 2007 eine GmbH gegruendet, um seine aktuellen Waren in Deutschland zu verkaufen.
Heute morgen wurden meine Auktionen durch den Hersteller bei Ebay Deutschland rausgeworfen mit dem Hinweis, dass ich sie dort nicht verkaufen darf und gegen das Markenrecht des Herstellers verstosse.
Meine Frage lautet: Darf der Hersteller mir nachtraeglich das Recht entziehen bzw. verbieten, meine bei ihm gekauften Waren mit Hinweis auf Markenrechtsverstoss bis zum vollstaendigen Abverkauf bei Ebay zu listen?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 7.8.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 07.08.2008 04:06:53
der Hersteller darf Ihnen grundsätzlich nicht nachträglich und grundlos das Recht zur Benutzung einer Marke (Lizenz) entziehen. Dies hängt natürlich sehr von der Vereinbarung und den dort geregelten Klauseln und Bedingungen ab.
In Ihrem Fall könnte der ursprüngliche Markeninhaber seine Marke auch an die deutsche Tochter-GmbH verkauft oder seine Markenrechte dahin abgetreten haben, was Ihrer bisherigen Lizenzvereinbarung "den Boden unter den Füßen" entziehen, aber auch regelmäßig zu Schadensersatzansprüchen führen würde. Auch hier spielt die Lizenzvereinbarung eine entscheidende Rolle.
Man kann also von hier und mit dem gegebenen Sachverhalt kaum prognostizieren, ob hier der Hersteller oder Sie im Recht sind.
Hier gibt es so viele Konstellationen, dass mein Rat folgender ist (wenn für Sie die weitere Benutzung der Marke wirtschaftlich wichtig/erfolgversprechend ist):
1. Schreiben Sie den Hersteller an, erläutern Sie den Sachverhalt und verlangen Sie eine Begründung dafür, warum er seine Markenrechte gegenüber Ihnen geltend gemacht hat. Machen Sie dabei durchaus deutlich, dass Sie rechtliche Schritte erwägen (ansonsten kann - je nach Größe Ihres Unternehmens - sowas auch schnell im Papierkorb landen). Falls Sie einen detailierten Lizenzvertrag vorliegen haben, können Sie auch gleich mit 2. fortfahren.
2. Durch die Antworten werden Sie wissen, warum auf einmal die Markenrechte gegen Sie geltend gemacht werden. Mit diesen Informationen können Sie dann einen Anwalt konsultieren, der Ihnen i.d.R. recht schnell sagen können wird, ob Sie im Recht sind und welche weiteren Schritte möglich wären.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider
Rechtsanwalt
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