Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 25.10.2011 22:04:46

Herausgabeforderung eines Anwalts von Waren aus einem Betrug

Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 749
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 22 weitere Antworten zum Thema Betrug.
Ich habe vor ca 1 jahr in 2 Auktionen auf eBay Artikel erstanden und als Händler weiterverkauft. Jetzt habe ich einen Brief bekommen von einem Anwalt der die Herausgabe dieser Artikel fordert mit der Begründung, dass diese seinem Mandanten gehören und diesem entwendet wurden. Er könne Gerichtsfest nachweisen, dass ich diese ersteigert hätte.

Wen dem so ist, bin ich mir bewusst, dass ich die Sachen herausgeben muss bzw die Käufer nennen muss etc und auch gerne zu Kooperation bereit.

Aber wie kann ich mir sicher sein, dass das auch stimmt? Welche Nachweise kann ich verlangen? Diese Behauptung kann ja jeder aufstellen....

Was kann der Anwalt machen, wenn ich seiner Forderung nicht nachkomme und was passiert dann vermutlich?




Antwort geschrieben am 25.10.2011 23:28:20
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Sie sollten den Anwalt auffordern, die entsprechenden gerichtsfesten Nachweise vorzulegen. Welche Beweise vorzulegen sind, hängt entscheidend davon ab, um was für Artikel es sich handelt. Sie sollten auf jeden Fall auch eine eidesstattliche Versicherung von Anwalt und Gegner fordern sowie eine entsprechende Diebstahlsanzeige bei der Polizei.

Wenn Sie nichts machen, wird der Anwalt klagen. Er wird Ihnen eine Frist setzen und nach Ablauf Klage erheben. Das kann dann teuer für Sie werden.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 26.10.2011 08:34:55

Hallo Herr Weber,

danke für Ihre Einschätzung. Eine Frist hat mir der Anwalt schon gesetzt.
Mit Gegner für die Eidestattliche Erklärung meinen Sie den Mandanten meines Anwalts oder? Und was soll genau eidesstattlich versichert werden? Dass der Mandant des Anwalts rechmäßiger Eigentümer ist?

Ich werde diese Nachweise einfordern - muss ich der Frist widersprechen?! Wie ?

gruß und nochmals besten Dank


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 26.10.2011 16:23:18

Sehr geehrter Ratsuchender,

mit Gegner meine ich den Mandanten des Anwaltes, also die gegnerische Partei, sie haben es korrekt verstanden.

Es soll eidesstattlich versichert werden, dass der Gegner Eigentümer der versteigerten Artikel ist und die Artikel gestohlen wurden.

Sie sollten dem Anwalt mitteilen, dass Sie noch Zeit für die Bearbeitung benötigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Weber direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Internetauktionen letzten Monat:

9
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Herausgabeforderung   Anwalts   Betrug