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Hallo!
Ich habe erstmals ein Haus aus einer Zwangsversteigerung erworben. Zum Haus gehört eine Einliegerwohnung, die ich vermietet habe.
Ich vermiete in 2010 erstmalig und habe daher für die Steuererklärung 2010 einen Steuerberater beauftragt.
Meine Frage:
Besteht für den Steuerberater eine gesetzliche Verpflichtung, mir mit Rechnungstellung eine vollständige Kopie sämtlicher in meinem Auftrag beim Finanzamt eingereichten Unterlagen (ins. das Formular zur Steuererklärung) in Kopie auszuhändigen und wenn ja, aus welcher Rechtsnorm ergibt sich diese Verpflichtung?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und noch einen schönen Sonntag!
Antwort geschrieben am 17.04.2011 11:54:12 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Tobias Gussmann
Rieterstraße 17, 90419 Nürnberg, Tel: 091180190910, Fax: 091180190911
Einkommensteuerrecht, Lohnsteuerrecht, Mietrecht, Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht
Bewertungen: 15
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Ihre Frage beantworten wir im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wir folgt:
Mit der Annahme eines Auftrages zwischen Ihnen und dem Steuerberater wird ein Dienstvertrag nach den §§ 611, 627 Abs. 1, 675 BGB abgeschlossen. Für diesen finden die Vorschriften der §§ 666, 667 BGB Anwendung, es besteht also ein umfassendes durch die Rechtssprechung intensiv ausgeprägtes Auskunftsrecht sowie eine Rechenschaftspflicht.
Der Steuerberater hat daher laufend über den Stand des Mandates zu unterrichten und auf Verlangen Auskunft in der Sache zu erteilen.
Demgemäß sind Ihnen auch Abschriften über die eingereichten Erklärungen zu erteilen, zu malen deren Inhalt vor Abgabe grundsätzlich zwischen Ihnen und Ihrem Steuerberater besprochen werden sollte.
Wir gehen jedoch davon aus, dass Ihr Steuerberater Ihnen grundsätzlich - wie üblich - entsprechende Abschriften erteilen wird.
Wir hoffen Ihnen damit einen ersten Überblick verschafft zu haben.
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