Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 02.01.2012 16:24:03

Heizung wiederholt defekt!

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 747
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo, ich besitze eine Vaillant Vsc 126 - Brennwerttherme, Bj. 2001. In 2006 wurde der Primärwärmetauscher für insgesamt rund 500 Euro gewechselt. Seitdem wurden diverse Teile wie Ausdehnungsgefäße, Manometer, Überdruckventile pp. gewechselt und die Anlage zwischendurch auch gewartet. Nun zeichnet es sich ab, dass der Primärwärmetauscher (Edelstahl) wieder ein Loch hat und die Anlage Wasser verliert. Die W-Tauscher dieser Anlage sind -lt. div. Foren- häufiger defekt. Muss dieser W-Tauscher nicht ebenso lange halten, wie der W-Tauscher eines vergleichbaren Modells der Vaillant Produktpalette? Ist das ein versteckter Mangel? Wer haftet für den wiederholt eingetretenen Schaden?


Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:


1.

Das ist vom Grundsatz her ein Fall der Sachmängelhaftung.

Ob hier tatsächlich ein Sachmangel vorliegt, kann dahinstehen, da die Ansprüche gegen den Verkäufer wegen eines Mangels der gekauften Sache nach 2 Jahren verjähren.

Aus diesem Grund haben Sie gegen den Verkäufer keine Ansprüche. Ob es sich um einen sog. "versteckten" Mangel handelt ist dabei unerheblich.


2.

Auch das Produkthaftungsgesetz hilft Ihnen nicht, da hier geregelt ist, in welchen Fällen der Hersteller (nicht der Verkäufer) für Folgeschäden an Personen oder Sachen einstehen muß, die ein fehlerhaftes Produkt verursacht hat.

Bei Schäden an der Sache selbst gilt das BGB und damit das unter Ziffer 1 Gesagte.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Aachener Straße 585
50226 Frechen

Telefon: 02234 - 6 39 90
Telefax: 02234 - 6 49 60

E-Mail: mail@ra-raab.de
Internet: www.ra-raab.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 02.01.2012 17:17:29

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Sehen Sie eine Möglichkeit, die Fa. Vaillant an den Reparaturkosten zu beteiligen?

Muss die Qualität und Haltbarkeit des benannten Bauteils nicht der Qualität und Haltbarkeit eines vergleichbaren Produkts aus dem Hause Vaillant entsprechen? Offensichtlich ist es mit der Qualität des W-Tauschers nicht sonderlich gut bestellt, da dieser trotz Wartung und geringer Wasserhärte nach nur 5 Jahren erneut undicht wurde. Aus Verbrauchersicht ist es nicht normal, alle 5 Jahre einen neuen W-Tauscher zu bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 02.01.2012 17:25:08

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Ihr Vertragspartner ist der Händler, bei dem Sie das Gerät gekauft haben. Gegen ihn sind also Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Diese sind aber, wie in meiner Antwort unter Ziffer 1 gesagt, verjährt.


2.

Gegen Vaillant kämen nur Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz in Betracht. Diese scheiden jedoch aus, da es hier um Mängel am Gerät geht, die vom Produkthaftungsgesetz nicht erfaßt werden.


3.

Fazit: Damit gibt es keine rechtlich durchsetzbaren Ansprüche gegen den Händler und/oder den Hersteller.

Die einzige Möglichkeit, die ihn bleibt, ist es, einen Kulanzantrag zu stellen. Kulanz ist aber eine rein freiwillige Leistung ohne jeden Rechtsanspruch.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Heizung wiederholt defekt! | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2012-01-02
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Als Leser können Sie

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Heizung   wiederholt   defekt!