Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 43 weitere Antworten zum Thema Heizung.
ich habe eine Frage bzgl. meiner Eigentumswohnung (3ZKB), die vermietet ist. Bitt erstellen Sie mir ein Angebot zur Beantwortung der Frage (die sich allerdings in mehrer Teilfragen aufschlüsselt).
Ich besitze eine Altbauwohnung und die Heizung wird streckenweise nicht richtig warm. Aber auch wenn sie warm wird, erreicht man in den Räumen nicht die vorgeschriebene Gradzahl von 20-22 Grad sondern im Wohnzimmer ca. 18, im Schlafzimmer bspw. nur 14 bis 15 Grad. Ggf. kann ein hydraulischer Abgleich das Problem beheben, da damit die Heizungen noch stärker erwärmen; allerdings kann dieser wohl nur im Sommer vorgenommen werden.
Um die kalte Zeit jetzt zu überbrücken, machte meine Mieterin den Vorschlag, auf meine Kosten für alle Räume (insgesamt 4 Stück für alle 3 Räume + 1 für das Bad) Heizlüfter anzuschaffen, diese mit einem Stromzähler zu versehen und so zu heizen, dass in allen Räumen 20-22 Grad erreicht werden könne. Durch den Zähler könne man dann auch den Strom genau abrechen. Meine Fragen:
- Käme mich eine Mietminderung nicht billiger? In welcher Höhe wäre die Miete zu mindern?
- Hätte die Mieterin trotz Mietminderung ein Recht auf die Lüfter?
- Wenn ich den Vorschlag der Mieterin akzeptiere: Wie kann ich sicherstellen, dass sie nicht die Heizung runterdreht um Heizkosten zu sparen und dafür die Heizlüfter laufen lässt? Und müssen es wirklich 4 Stück sein? Über ein Angebot freue ich mich.
Antwort geschrieben am 11.02.2012 18:23:16 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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Sie sind grundsätzlich verpflichtet, die Mietwohnung in der Art und Weise Instand zu halten, dass auch die Räume vernünftig beheizt werden können.
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann die Mieterin die Miete mindern und ggf. sogar kündigen.
Sie sind aber nicht verpflichtet, Heizlüfter anzuschaffen, allerdings kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen bzw. selbst Heizlüfter anschaffen und Ihnen die Mehrkosten in Rechnung stellen.
Er hat also die Wahl zwischen einer Mietminderung (§ 536 BGB) und dem Aufwendungsersatzanspruch zur Behebung des Mangels (§ 536a BGB).
Die Mietminderung hängt von der jeweiligen Temperatur ab, aber dürfte bei den von Ihnen geschilderten angaben bei ca. 20-40% betragen.
An Ihrer Stelle würde ich in diesem Fall eventuell nur einen Heizlüfter für das Wohnzimmer anschaffen, den sie dann auch in das Schlafzimmer setzen kann.
Weitergehend können Sie dann entsprechend eine geringere Mietminderung akzeptieren.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Helenenstr. 42
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.02.2012 19:31:39
Vielen Dank. Können Sie mir bitte noch sagen, wie ich den Stromverbrauch des Heizlüfters korrekt berechnen kann? Man kann zwar einen Stromzähler anschließen, aber wie kann ich sicher stellen, dass die Mieterin den Heizlüfter nur einsetzt, um von jener Temperatur, die sich bei maximaler Temperatureinstellung der Heizung ergibt, auf die 20-22 Grad zu kommen und nicht, um Heizkosten zu sparen (bspw. indem sie nur noch mit dem Heizlüfter heizt)?
Vielen Dank. Können Sie mir bitte noch sagen, wie ich den Stromverbrauch des Heizlüfters korrekt berechnen kann? Man kann zwar einen Stromzähler anschließen, aber wie kann ich sicher stellen, dass die Mieterin den Heizlüfter nur einsetzt, um von jener Temperatur, die sich bei maximaler Temperatureinstellung der Heizung ergibt, auf die 20-22 Grad zu kommen und nicht, um Heizkosten zu sparen (bspw. indem sie nur noch mit dem Heizlüfter heizt)?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.02.2012 20:33:35
Sehr geehrte Fragestellerin,
das dürfte schwierig zu kontrollieren sein, allerdings könnten sie die aktuellen Zählerstände an den richtigen Heizkörpern oder den Gaszählerstand ablesen und dann vergleichen.
Daran dürfte dann zu sehen sein, ob die Mieterin nunmehr nur noch mit der Stromheizung heizt.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber weiterhin Auskunft geben möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Fragestellerin,
das dürfte schwierig zu kontrollieren sein, allerdings könnten sie die aktuellen Zählerstände an den richtigen Heizkörpern oder den Gaszählerstand ablesen und dann vergleichen.
Daran dürfte dann zu sehen sein, ob die Mieterin nunmehr nur noch mit der Stromheizung heizt.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber weiterhin Auskunft geben möchte.
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