Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 22.04.2011 10:10:41

Heizkostenverteilung innerhalb einer WEG

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 1062
Die Heizkostenverordnung (zumindest früher) hat nur unter strengen Auflagen Änderungen des Kostenverteilerschlüssels (z.B. von 50:50 auf 70:30) zugelassen. Nach neuestem BGH Urteil können sogar die Kosten zu 100% nach dem Verbrauch abgerechnet werden. Heißt das, dass die Gemeinschaft grundsätzlich die Beschlusskompetenz hat den Verteilerschlüssel zu ändern, unabhängig von Heizkostenverordnungsvorgaben? Wenn dem so ist sollte der Verwalter immer den Eigentümern den mietrechtlichen Hintergrund bzw. die mögliche Problematik mitteilen / erläutern.

Sofern die Verbrauchskosten zu 100% abzurechnen sind, wie müssen die anderen Kosten verteilt werden, wie Schornsteinfeger, Heizungsstrom etc. – nach MEA oder beheizter Fläche etc.?

Bitte von einem WEG-Fachanwalt beantworten. Vielen Dank!



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Mietrecht, Wohnungseigentum letzten Monat:

121
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Heizkostenverteilung