Wir konnten bislang kein Schengenvisum für sie bekommen, um mich auch einmal in Deutschland zu besuchen, weswegen ich sie regelmäßig in Kiew besuche. Dass wir kein Schengenvisum bekamen, führe ich als Laie auf die nicht wirklich nachweisbare Rückkehrbereitschaft zurück wegen ihres Arbeitsplatzes.
Wie verhält es sich nun aber bei einem Heiratsvisum? Hier dürfte die Rückkehrbereitschaft ohnehin kaum eine große Rolle spielen, da absehbar ist, dass man nach der Heirat zusammen leben wird - in diesem Fall in Deutschland. Sind unsere Chancen, ein Heiratsvisum zu bekommen, höher als beim Schengenvisum?
Antwort geschrieben am 09.09.2011 15:08:04
gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Richtig ist, dass bei der Erteilung eines Visums für die Eheschließung in Deutschland die Beurteilung der Rückkehrbereitschaft Ihrer Freundin keine Rolle spielt.
Damit Ihre Freundin ein solches Visum erhält, müssen aber die besonderen Erteilungsvoraussetzungen erfüllen.
Zunächst benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung eines deutschen Standesamtes über die erfolgreiche Anmeldung der Eheschließung, die den voraussichtlichen Termin der Eheschließung enthält.
Hierzu müssten Sie weitere Unterlagen bei dem Standesamt einreichen, bei dem sie heiraten möchten. Welche Unterlagen sie im Einzelnen benötigen, teilt Ihnen das Standesamt mit. In der Regel wird unter anderem ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis verlangt bzw. es muss eine Befreiung von der Vorlage dieses Zeugnisses beantragt werden.
Des Weiteren muss Ihre Freundin ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache Nachweisen. In der Regel wird dieser Nachweis durch ein Zertifikat des deutschen Goethe Instituts erbracht.
Weitere Informationen zur Beantragung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung erhalten Sie unter folgendem Merkblatt der deutschen Botschaft in Kiew:
http://www.kiew.diplo.de/contentblob/917984/Daten/1058502/pdf_eheschliessung_wohnsitznahme.pdf
Da die Erteilung des Heiratsvisum letztendlich im Ermessen der Behörden steht, ist eine Beurteilung, ob die Chancen ein Heiratsvisum zu bekommen, höher sind als bei einem Schengenvisum leider nicht möglich.
Alternativ könnten Sie auch in der Ukraine heiraten und anschließend ein Visum für den Ehegattennachzug bzw. Familiennachzug beantragen.
Ihre Freundin hätte als Ehefrau zumindest einen Anspruch auf Erteilung eines solchen Visums, soweit die Voraussetzungen nach § 27 ff. AufenthG erfüllt sind.
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.
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