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Frage geschrieben am 13.11.2010 19:32:29

Heiraten in Kenia oder in Deutschland??

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1775
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Freundin ist im September 2009 als Aupair nach Deutschland gekommen. Ich habe Sie kurz darauf kennen gelernt und wir haben im laufe diesen Jahres beschlossen, dass wir heiraten wollen.
Das Problem fing an als die Gastfamilie bei der sie als Aupiar war sie immer mehr kontrollierte und ihr auch in Ihrer Freizeit hinterher Spionierte. Was dazu führte, das sie das Aupair Verhältnis vorzeitig beendete. Damit war das Visum auch sofort ungültig und die Ausländerbehörde drängte jeden Tag telefonisch zur Ausreise. (Sie lebte in der der Zeit bei mir). Sie musste dann innerhalb kürzester Zeit Ausreisen und ist jetzt wieder in Kenia.
Heiraten wollen wir immer noch, nur habe ich jetzt von der Ausländerbehörde gehört das sie bei der Polizei ausgeschrieben wurde zur "Feststellung des derzeitigen Aufenthalts", weil sie keine Kopie ihres Passports mit dem Ausreisestempel an die Ausländerbehörde gesendet hat.

Meine Frage:

1. Ist es besser in Kenia zu Heiraten als in Deutschland und geht die Familienzusammenführung schneller ?

2.Kann sie mit dem Eintrag im Polizeicomputer überhaupt nach Deutschland kommen, oder bekommt sie kein Visum?
Oder was können wir machen damit meine große Liebe ebdlich wieder hier ist ?!

Wir sind völlig Ratlos und ich bitte um Hilfe !!!


Antwort geschrieben am 13.11.2010 23:45:02
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

1. Ist es besser in Kenia zu Heiraten als in Deutschland und geht die Familienzusammenführung schneller ?

Zu den einzelnen Voraussetzungen für die Eheschließung in Kenia kann ich Ihnen leider keine Auskünfte geben.
Bedenken Sie aber, dass die Eheschließung in Deutschland mit einem erheblichen Aufwand verbunden sein kann. So müsste Ihre Freundin dem Standesamt z.B. ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Dieses Zeugnis wird in der Regel von der zuständigen Behörde des Heimatlandes (Kenia) ausgestellt und bestätigt, dass der Eheschließung nach dem Recht des Heimatlandes (Kenia) keine Hindernisse entgegenstehen. Ferner könnte die Vorlage einer Eheunbedenklichkeitsbescheinigung
oder Ledigkeitsbescheinigung, eine Traubereitschaftserklärung oder dem Gesundheitszeugnis verlangt werden.
Daher sollten Sie genau prüfen, ob eine Eheschließung in Kenia mit gleich hohen bzw. ähnlichen Voraussetzungen verknüpft ist und danach entscheiden, in welchem Land Sie heiraten möchten.
Wenn Sie also zu dem Entschluss gekommen sind in Kenia zu heiraten, hätte Ihre zukünftige Ehefrau einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthalterlaubnis nach § 28 Abs. 1 AufenthG (Familienzusammenführung). Wie schnell die Familienzusammenführung abgewickelt werden kann, hängt u.a. auch davon ab, ob Ihre zukünftige Ehefrau nachweisen kann, dass sie sich auf einfacher Art in deutscher Sprache verständigen kann, vgl. § 28 Abs. 1 Satz 4 AufenthG, § 30 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG.

2. Kann sie mit dem Eintrag im Polizeicomputer überhaupt nach Deutschland kommen, oder bekommt sie kein Visum?

Der Eintrag im Polizeicomputer soll sicherstellen, ob Ihre Freundin das Land tatsächlich verlassen hat, ansonsten würde Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Bescheid der Ausländerbehörde ausgewiesen werden. Da sich Ihre Freundin Ihren Angaben zufolge aber in Kenia befindet, könnte sie der Ausländerbehörde problemlos eine Kopie ihres Reisepasses mit dem Ausreisestempel zu kommen lassen. Dies hätte auch die Löschung der Eintragung im Polizeicomputer zur Folge.

Problematisch wäre es, wenn Ihre Freundin bereits nach den §§ 53 – 55 AufenthG ausgewiesen wurde. In diesen Fällen entsteht auch ein Einreiseverbot gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG, welches unbefristet geltend kann. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG könnte dann bereits entweder gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG oder wegen Bestehens eines Ausweisungsgrundes nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG versagt werden.

Bevor Sie Ihre Freundin also heiraten, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihre Freundin ausgewiesen worden ist und ob Ihr eine Sperrfrist zur Wiedereinreise erteilt worden ist. Wurde ihr eine Sperrfrist erteilt, könnte Ihre Freundin erst mit Ablauf dieser Frist einen Aufenthaltstitel erhalten.

Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.


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Heiraten in Kenia oder in Deutschland?? | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-12-08
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