Heirat zwischen Deutscher u.Tunesier / Ehevertrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte 2011 meinen Lebensgefährten heiraten.
Er hat die Tunesische Staatsangehörigkeit, lebt und arbeitet aber seit ca. 20 Jahren in Deutschland (aktuell unbefristete Aufenthaltsgenehmigung u. Arbeitserlaubnis)
Wir wohnen seit 4 Jahren zusammen, haben keine Kinder und möchten nächstes Jahr in Bayern/Deutschland (PLZ 82538)heiraten. Die Papiere die zur Hochzeit benötigt werden sind uns schon bekannt und teilweise besorgt.
Ich habe ein Anliegen und eine Frage:
1. Ich suche einen Anwalt/Notar der einen passenden Ehevertrag erstellen kann und mich in Fragen zu Deutsch/Tunesischen Ehen beraten kann. Gerne dann über einen persönlichen Termin) Ich habe die Hoffnung über diese Website einen Anwalt/Notar zu finden, der die rechtlichen Gegebenheiten in Tunesien und Deutschland kennt.
2. folgende Frage zur sofortigen Beantwortung: kann ein Ehevertrag sowohl in Deutschland als auch in Tunesien anerkannt werden und rechtlich gelten? (Diese Frage stelle ich, da ich weis das in Tunesien ausschließlich der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Kinder hat.
Ich möchte im Ehevertrag zB. fest halten lassen, dass evtl. Kinder nur die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, u. ähnliches)
Vielen Dank,
Michaela
-- Einsatz geändert am 17.12.2010 10:50:46
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 8 weitere Antworten zum Thema:
Deutscher Heirat Ehevertrag
Deutscher Heirat Ehevertrag
Eingrenzung vom Fragesteller
17.12.2010 | 11:06









