Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 75 weitere Antworten zum Thema Heirat.
Hallo,
ich bin gebürtige Libanesin und lebe seit 1985 in Deutschland.
Im Jahre 2000 habe ich mein 1. Kind bekommen von einem gebürtigen deutschen. Weitere Kinder folgten 2003 und 2007. Alle drei Kinder besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.Ich habe nur einen abgelaufenen libanesischen Pass und einen Ausweisersatz nach §28 Abs.1 S.1 Nr.3.. Ich beziehe seit Juni 2007 keinerlei staatliche Unterstützung und meine Krankenkasse wird von meinem Freund bezahlt.
Nun..., meine Frage, was muß ich tun oder welche Bedingunen muß ich erfüllen um, meinen Freund und Vater meiner 3 Kinder doch heiraten zu können? Notfalls auch im Ausland. Dänemark?
PS. Ich besitze leider keine Geburtsurkunde und kann auch keine beschaffen. Allein die Tatsache, das ich als gebürtige Muslima, die mit einem christen uneheliche Kinder hat, erschwert mir eine Dokumenten Beschaffung!
Vielen Dank für Ihre Mühe,
-- Einsatz geändert am 12.02.2008 20:09:16
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 18.2.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 18.2.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 18.02.2008 09:14:48 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Rolf Tarneden
Köbelinger Str. 1, 30159 Hannover, Tel: 0511. 220 620 60, Fax: 0511. 220 620 66
Ausländerrecht, Strafrecht, Hochschulrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 23
Köbelinger Str. 1, 30159 Hannover, Tel: 0511. 220 620 60, Fax: 0511. 220 620 66
Ausländerrecht, Strafrecht, Hochschulrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 23
Sie sind in der schwierigen Lage der Passlosigkeit und damit letztlich in der schwierigen Lage, keinen ausreichenden Nachweis über Ihre Identität erbringen zu können. Pauschal lässt sich Ihre Frage nicht beantworten.
Ich rate Ihnen folgendes: Bemühen Sie sich zunächst um Ausstellung eines aktuellen libanesichen Heimatpasses. Beantragen Sie alles schriftlich und bewahren von Ihnen Schreiben Kopien auf. Sorgen Sie auch dafür, dass Sie den Zugang der Schreiben nachweisen können. Bemühungen müssen bei den inländischen Konsularbehörden des Libanon sowie direkt im Libanon versucht werden (z.B. über dortige Verwandte oder einen Rechtsanwalt). Im Laufe des Verfahrens werden Sie entweder einen Pass erhalten oder es wird offenbar, dass dies unmöglich ist. Im letztgenannten Fall wäre sodann ein inländischer Ausweisersatz ( so genannten Internationaler Reiseauseis) zu beantragen. Zuständig dafür ist Ihre Ausländerbehörde. Mit diesem Ausweisersatz können Sie sich ausweisen. Damit dürfte die Eheschließung möglich sein, in Deutschland wie in Dänemark. Mir ist bewusst, dass dieser Weg möglicherweise langwierig ist. Eine kurze Lösung - Eheschließung ohne Identitätsnachweis - halte ich für ausgeschlossen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Tarneden
Rechtsanwalt
www.tarneden-inhestern.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.02.2008 10:51:46
Vielen dank für Ihre eindeutige Antwort.
Doch habe ich noch eine wichtige Frage.
Stimmt es,das eine Eidesstattliche Erklärung durch/von meiner Mutter eine Geburtsurkunde, die ich nicht besitze, ersetzt? Und ich dann damit praktisch heiraten könnte?
Vielen dank für Ihre eindeutige Antwort.
Doch habe ich noch eine wichtige Frage.
Stimmt es,das eine Eidesstattliche Erklärung durch/von meiner Mutter eine Geburtsurkunde, die ich nicht besitze, ersetzt? Und ich dann damit praktisch heiraten könnte?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 18.02.2008 11:32:49
Sehr geehrte Fragesteller,
für die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erhalten Sie dort ein Blatt, das enthält, welche Unterlagen die Verlobten vorlegen müssen. Wenn bestimmte Unterlagen nicht beigebracht werden können, ist es möglich, dass es das Standesamt ausreichen lässt, das bestimmte Personen Eidesstattlichen Versicherungen abgeben. Das hängt von Fall zu Fall ab. Gehen Sie zu dem zuständigen Standesbeamten und schildern Ihren Fall. Er wird Ihnen Auskunft geben können, ob die Eidesstattliche Versicherung in Ihrem Fall das Fehlen der Geburtsurkunde ersetzt. Eine Ferndiagnose von hier aus ist nicht möglich.
Fragen Sie dort auch nach, ob dann eine Eheschließung möglich ist. Eines ist mir noch eingefallen. Bei Passlosigkeit könnte eine Eheschließung auch dann möglich sein, wenn Sie einen Nachweis über ihre Staatsangehörigkeit vorlegen können. Dieser Nachweis wird teilweise von Konsularbehörden ausgestellt. Fragen Sie einmal in Ihrer Konsularbehörde nach, ob diese Ihnen einen Staatsangehörigkeitsnachweis ausstellt. Bitte erkundigen Sie sich vorher im Standesamt, ob dort ein solcher Nachweis genügt.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Tarneden
Rechtsanwalt
www.tarneden-inhestern.de
Sehr geehrte Fragesteller,
für die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erhalten Sie dort ein Blatt, das enthält, welche Unterlagen die Verlobten vorlegen müssen. Wenn bestimmte Unterlagen nicht beigebracht werden können, ist es möglich, dass es das Standesamt ausreichen lässt, das bestimmte Personen Eidesstattlichen Versicherungen abgeben. Das hängt von Fall zu Fall ab. Gehen Sie zu dem zuständigen Standesbeamten und schildern Ihren Fall. Er wird Ihnen Auskunft geben können, ob die Eidesstattliche Versicherung in Ihrem Fall das Fehlen der Geburtsurkunde ersetzt. Eine Ferndiagnose von hier aus ist nicht möglich.
Fragen Sie dort auch nach, ob dann eine Eheschließung möglich ist. Eines ist mir noch eingefallen. Bei Passlosigkeit könnte eine Eheschließung auch dann möglich sein, wenn Sie einen Nachweis über ihre Staatsangehörigkeit vorlegen können. Dieser Nachweis wird teilweise von Konsularbehörden ausgestellt. Fragen Sie einmal in Ihrer Konsularbehörde nach, ob diese Ihnen einen Staatsangehörigkeitsnachweis ausstellt. Bitte erkundigen Sie sich vorher im Standesamt, ob dort ein solcher Nachweis genügt.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Tarneden
Rechtsanwalt
www.tarneden-inhestern.de
Bewertung der Antwort vom Fragesteller |
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Tarneden direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

