Frage geschrieben am 09.03.2010 09:15:14
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Heirat mit einer Kamerunesin
Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1227Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich lebte mit dieser Frau vorher schon 4 Jahre in Kamerun und möchte sie endlich heiraten.
Ich bin zurückgekommen um meine Mutter zu pflegen wärend meine Freundin in Frankreich Verwandte besuchte.
Meine Frage ist muss ich in Kamerun zuerst heiraten oder kann ich das sofort hier machen oder auch in Frankreich.
Antwort geschrieben am 09.03.2010 09:37:49 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Temuri Kakachia
Freiburgerstraße 307, 79539 Lörrach, Tel: 07621/5107959, Fax: 07621/5107962
Ausländerrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, allgemein
Bewertungen: 101
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gerne beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
1. Für die Heirat in Deutschland müssen die Ausländer verschiedene Bedingungen erfüllen. Ein legaler Aufenthalt des Heiratswilligen in Deutschland ist einer von diesen Bedingungen. Ohne ein gültiges Visum bekommt ein Ausländer keinen Heiratstermin beim Standesamt und läuft außerdem Gefahr festgenommen und abgeschoben zu werden, da die Standesämter bei Feststellung eines illegalen Aufenthaltes sofort die Ausländerbehörden informieren.
2. Auch in Frankreich muss ein Ausländer sich legal im Lande aufhalten, um heiraten zu können.
3. Auch in Dänemark, wo vergleichsweise mit weniger Bürokratie geheiratet werden kann, muss ein Ausländer den Nachweis des legalen Aufenthaltes in einer der EU-Länder nachweisen, um heiraten zu können.
4. Es bleibt Ihnen also nichts mehr übrig, als in Kamerun zu heiraten. Ihre Frau müsste dann in der deutschen Botschaft in Kamerun ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen um nach Deutschland einreisen zu können.
Ich darf Sie an dieser Stelle davor warnen, dass die Nichtbezahlung der ausgelobten Beratungsgebühr einen Betrug darstellt und zur strafrechtlichen Verurteilung führt, was für die Ausländer mit weiteren Konsequenzen (Ausweisung, Abschiebung) verbunden ist. Durch die hier gespeicherte I.P-Adresse kann der Täter ermittelt werden. Ich erlaube mir diesen Hinweis, da Sie sich im Sachverhalt als einen Mann darstellen, aber auf dem Portal als Frau angemeldet sind.
Ich darf an dieser Stelle anmerken, dass die Erstberatung nur die erste rechtliche Beurteilung des Rechtsproblems auf Grund von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts bieten kann. Bei Unklarheiten biete ich Sie die kostenlose Nachfragefunktion zu nutzen. Abgesehen davon können Sie bei weiteren Fragen auch die Funktion “Direktanfrage” in Anspruch nehmen.
Ich wünsche Ihnen viel Glück und verbleibe mit freundlichen Grüßen:
T. Kakachia
-Rechtsanwalt-
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Temuri Kakachia
Anwaltskanzlei
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