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Frage geschrieben am 09.02.2012 22:07:24

Heirat

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 741
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Ich bin in Deutschland als Studenten ( aus jordanien) fast 7 jahren und 1 monate.Ich will mit Französiche Frau heiraten,sie kommt bald und wohnt mit mir in Deutschland.kann ich auf diese Grund meine visumstatus bei ausländerbehörde ändern und anschließend die unbefriste aufenthalt beziehungweise die Einberügerung in Deutschland beantragen? und es besteht die Möglischkeit ,dass ich unbefristete arbeitvertrag bekomme? und verlangt die Behörde von ihr Deutschekenntnisse ?

MFG


Antwort geschrieben am 09.02.2012 22:24:36
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

.kann ich auf diese Grund meine visumstatus bei ausländerbehörde ändern und anschließend die unbefriste aufenthalt beziehungweise die Einberügerung in Deutschland beantragen?

Ja. Siehe § 3 Abs. 1 FreizügG/EU.- Unbefristeter Aufenthalt und Einbürgerung aber nicht unmittelbar.

und es besteht die Möglischkeit ,dass ich unbefristete arbeitvertrag bekomme?

Dies hat mit einem Arbeitsvertrag nichts zu tun. Sie können aber nach Änderung ohne Einschränkung arbeiten.

und verlangt die Behörde von ihr Deutschekenntnisse ?

Nein.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

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Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern

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