Hehlerei
| 03.02.2013 23:38 |
Preis: 65,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: 65,00 € |
Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Frau und geehrter Herr,
ich möchte mich in der Rolle eines Vaters aus dem nachvollgenden tabellarischen Sachverhalt ein rechtliches Bild machen.
Der Freund meiner Tochter hat sich bei ihr Geld geliehen. (300,-€)
Die teilweise Rückzahlung (150,-€) stammt aus einem Taxiraubüberfall.
(Zu diesem Zeitpunkt bestand die Beziehung nicht mehr)
Die Aussage des Ex-Freundes bei der Polizei, ein Teil des Geldes aus dem Raub
hätte meine Tochter erhalten um dort seine Schulden auszugleichen.
Ihr wird nun vorgeworfen, sie hätte den Tatbestand der Hehlerei erfüllt.
Meiner Ansicht nach hat sie sich nicht bereichert, lediglich wurde Ihre
ein Teil des geliehenden Geldes zurückgezahlt.
Meine Tochter versichert, dass sie nicht wußte woher das gezahlte Geld stamme.
Handelt es sich bei diesem Sachverhalt um Hehlerei ?
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Hehlerei
Hehlerei









