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Frage geschrieben am 07.07.2011 17:38:24

Heckenhöhe

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1424
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
hallo,
mein Nachbar hat eine Hecke die 2-3m hoch ist und nur 25cm von der Grunstücksgrenz weg steht.Das Grundstück gehört meiner Mutter was soll sie tun oder was kann ich machen?


Antwort geschrieben am 07.07.2011 18:44:33
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
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Sehr geehrter Fragesteller,

die Zulässigkeit einer solchen Bepflanzung bestimmt sich nach dem
Nachbarschaftsgesetz des jeweiligen Bundeslandes, wobei ich bei Ihnen
Niedersachsen annehme.

Nach § 50 NachbarschaftsG ist bei einer Pflanzenhöhe von 2-3 Metern ein
Mindestgrenzabstand von 75 cm einzuhalten, es sei denn, dass die Hecke
direkt auf die Grenze gepflanzt worden ist und die Grenze markiert.

Wenn dies nicht der Fall sein sollte, haben Sie nach § 53 Absatz 2 einen Zurückschneidungsanspruch auf 1,20m Höhe, wenn die Höhenüberschreitung von 1,20m nicht schon länger als fünf Jahre her ist.

Bitte bedenken Sie, dass der Anspruch nur zwischen dem 1. Oktober bis zum 15. März durchgesetzt werden kann.

Ihre Mutter sollte also, wenn die von mir genannten Voraussetzungen gegeben sind, den Nachbarn schriftlich auffordern, die Hecke bis zum 20.10.2011 auf 1,20m zurückzuschneiden.

Sollte dies nicht geschehen, wäre zunächst ein Schiedsgericht anzurufen. Erst dann käme die Sache vor die ordentliche Gerichtsbarkeit.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.07.2011 16:17:31

was kann ich machen wenn der Nachbar die Hecke nicht zurück schneiden will? Er wurde mündlich drauf hingewiesen das die Hecke zu hoch und damit zu dicht an der Grundstücksgrenze steht.Von Ihm kam aber keine Reagtion. Wie sollen wir un verhalten?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.07.2011 17:12:36

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Mutter sollte den Nachbarn schriftlich auffordern, die Hecke bis zum 20.10.2011 auf 1,20m zurückzuschneiden, wobei die Hecke genau bezeichnet werden sollte.
Am Besten mit Einschreiben versenden, um den Zugang beweisen zu können oder mit einem oder zwei Zeugen in den Briefkasten werden.

Sollte dann die Hecke bis zum 20.10 nicht zurückgeschnitten worden sein, schließt sich das Schiedsverfahren an.

Wenn Sie für den Brief Hilfe benötigen sollten, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Heckenhöhe | Gesamtbewertung: 4.4/5 | Datum: 2011-07-11
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