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Frage geschrieben am 14.11.2011 11:19:31

Hecke auf Grundstücksgrenze

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € 54,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 950
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 75 weitere Antworten zum Thema Grundstücksgrenze.
Mein Nachbar und ich haben jeweils eine Eigentumswohnung in einem freisteheneden 4-Familienhaus erworben.Die beiden Grundstücke waren bei Bezug der Wohnungen durch eine Hecke getrennt. In den letzten 20 Jahren habe ich die Hecke auf meiner Seite gepflegt und durch Neupflanzungen ergänzt.
Jetzt möchte mein Nachbar die Teile der Hecke, die auf seiner Grundstücksseite wurzeln entfernen und neue Heckenpflanzen pflanzen.
Ich befürchte, dass durch das Entfernen der Wurzeln auf dem Nachbargrundstück meine Heckenseite in einem nicht verträglichen Maße beeinflusst wird.
Muß ich das Vorgehen des Nachbarn dulden?


Antwort geschrieben am 14.11.2011 12:28:38
Rechtsanwältin Ulrike J. Schwerin
Eisenberger Straße 1, 07774 Dornburg-Camburg, Tel: 036421 / 24930, Fax: 036421 / 24933
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Sehr geehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/ einen Kollegen vor Ort ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:

Welche nachbarlichen Belästigungen Sie zu dulden haben, ergibt sich aus den Regeln des Nachbarrechts (§§ 903 bis 924 BGB) sowie den landesrechtlichen Regelungen.

Es wäre in Ihrem Fall zu prüfen, ob die Teilungserklärung die jeweiligen Objekte betreffend etwas zur Grenzbepflanzung regelt. Weiterhin kann der Nachbar diese Entscheidung nur dann allein treffen, wenn ausschließlich ihm das Grundstück gehört. Es müssten sonst die Miteigentümer in seinem Haus über den Umgang mit der Hecke Beschluss fassen.

Wissenswert ist auch, ob die Hecke einst als gemeinsame Grenzanlage errichtet wurde.

Ihr Nachbar ist nicht berechtigt, die Hecke in einseitiger Entscheidung zu entwurzeln. Dazu ist er nur berechtigt, wenn von der Hecke eine Gefahr für sein Grundstück ausgeht und Sie der Entwurzelung nicht zustimmen. Dazu muss Ihr Nachbar aber auch erst vortragen, welche Gefahren von der Hecke ausgehen.

Nach § 910 BGB kann ein Nachbar Wurzeln, die von dem Nachbargrundstück herübergewachsen sind, entfernen. Das ist dann gegeben, wenn die Hecke auf Ihrem Grundstück wüchse und die Wurzeln sich bis zum Nachbargrundstück vorgearbeitet hätten.

Bei einer Grenzhecke gilt dies aber nicht. Insbesondere steht dem Nachbarn dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln ihn bzw. sein Grundstück nicht wirklich beeinträchtigen.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.

Um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, empfehle ich die Einschaltung eines Anwalts vor Ort – den Sie über unser Portal problemlos finden können.

Abschließend möchte ich Sie bitten die Bewertungsfunktion zu nutzen, um dieses Forum für andere Nutzer transparenter zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrike J. Schwerin
Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412671047
Fax: 032121128582
Email: uschwerin@raschwerin.de


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