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das haus, in dem wir wohnen, wird verkauft. wir haben einen unbefristeten mietvertrag. der vermieter wohnt mit in diesem haus und wird ausziehen. die möglichen käufer werden das haus selbst bewohnen wollen aber nur wenn das haus frei ist. kann der jetzige vermieter uns kündigen? wenn ja, mit welchen fristen (wir wohnen dort jetzt 4 jahre). wie hoch kann die abfindung ausfallen? das haus wird einen verkaufspreis von min 3 millionen erzielen.Antwort geschrieben am 02.05.2011 18:37:46 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
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der jetzige Vermieter kann nur kündigen, wenn ein Kündigungsgrund besteht. Dieser ist nicht ersichtlich.
Denn wenn es schon Käufer gibt, wäre der alte Vermieter nicht an der wirtschaftlichen Verwertung gehindert.
Der alte Vermieter wird daher nicht wirksam kündigen können.
Der neue Vermieter kann erst mit Eintragung in das Grundbuch Rechte geltend machen und ist zunächst am bisherigen Mietvertrag gebunden.
Dann wird ein Kündigungsgrund gesondert zu prüfen sein. Allein das "wohnen wollen" wird nicht reichen.
Eine "Abfindung" gibt es bei Kündigungen von Mietverträgen nicht. Allenfalls bei einem Aufhebungsvertrag kann so etwas vereinbart werden.
Dabei gibt es keine Vorgaben. Alles wäre dann frei verhandelbar.
Erhalten Sie also eine Kündigung, sollten Sie diese unbedingt prüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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