Frage geschrieben am 21.03.2010 20:41:32
Hausverkauf mit Lebenslangem Wohnrecht
Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2327Vielen Dank im Voraus
Antwort geschrieben am 21.03.2010 21:39:06 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 449
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Dies ist möglich.
Sie bzw. Ihre Kinder als Eigentümer sollten VOR dem Verkauf ein lebenslanges Wohnrecht zugunsten der Eltern im Grundbuch eintragen lassen. Hierzu müssen Sie mit Ihren Kindern einen entsprechenden Vertrag abschließen, dies sollte Sie unbedingt notariell erfolgen, Sie sollten also einen Notar aufsuchen. Das im Grundbuch eingetragene lebenslange Wohnrecht bindet auch einen Käufer.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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