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Frage geschrieben am 18.03.2010 20:13:52

Hausverkauf

Rechtsgebiet: Grundstücke | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 876
meine frage mit der bitte um beantwortung....ich habe mein haus verkauft...der verkauf ist notariell beurkundet und die übergabe ist zum 01.04 fixiert...was ist bei der übergabe zu beachten.....außer zählerstände abzulesen.....der käufer möchte von mir auch alle orginalunterlagen wie den kaufvertrag, den ich damals mit dem bauträger abgeschlossen habe, baubeschreibung etc.....muss ich dem folge leisten, können mir dadurch nachteile entstehen....reichen kopien nicht aus...danke für eine schnelle beantwortung....schöne grüße


Antwort geschrieben am 18.03.2010 21:14:26
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
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Sehr geehrter Fragesteller:

gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:

Sie müssten mal in den Vertrag schauen, welche Pflichten Sie dort ausdrücklich übernommen haben, insbesondere ob Sie Unterlagen übergeben müssen. Ist das vertraglich nicht vereinbart, müssen Sie keinerlei Unterlagen übergeben, weder Originale noch Kopien von Kaufverträgen, Baubeschreibungen oder Planunterlagen.

Anders wäre es nur, wenn die Übergabe dieser Unterlagen ausdrücklich vereinbart worden wäre oder wenn die Gewährleistung noch besteht und Sie etwaige Ansprüche vertraglich abgetreten hätten.

Zählerstände ablesen und die Behörden und Energieversorger vom Wechsel informieren, dass reicht.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

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ra.zuern@gmail.com
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 19.03.2010 09:40:47

danke für die antwort...aber wenn ich ihm die unterlagen gebe, welche nachteile könnte dass für mich haben...vertraglich haben wir das nicht vereinbart....habe damit auch keine probleme, nur was ist wenn es zu streitigkeiten kommt, und ich habe die originale nicht....reichen mir dann die kopien...thema beweislast.....sehen sie andere probleme, die daraus erwachsen könnten.....was wäre ihr rat
> danke für eine antwort mfg

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 19.03.2010 09:46:45


Sehr geehrter Fragesteller:

besten Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:

Probleme sehe ich daraus nicht, wenn Sie ordentliche Kopien haben. Insbesondere wenn die Gewährleistung in der notariellen Urkunde ausgewiesen ist, dürfte es keine Probleme geben.

Ich hoffe, Ihre Nachfrage damit zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für weiterführende Fragen könnten Sie mich auch unter den angegebenen Kommunikationsmöglichkeiten kontaktieren.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

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