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Hausverbot in sämtlichen Clubs erteilt


22.04.2012 20:39 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin


| in unter 1 Stunde

Hallo,
Nachdem ich vergangene Woche einen Schwangerschaftsabbruch hatte
Und mein ex Freund dem Arzt unterschrieben hatte er bringe das Geld am selbigen Tag vorbei weil er es unbedingt Zahlen wollte was er aber jetzt auch verweigert.
Und ich mich an einen seiner engsten Freunde einmal gewendet habe, schrieb der nur zurück ich solle nicht Nerven ich käme in keinen Club mehr rein, außer ich wäre dort am arbeiten. Ich habe aber weder randaliert oder irgendwas in der Art. Zudem kann man doch nur Hausverbot erteilen indem man dort randaliert hat oder in sonst einer Form störend aufgefallen ist oder täusche ich mich da?
Kann er rechtlich mir Hausverbot erteilen nur um mir eins reinzudrücken?
Und wenn nicht kann ich es dann widerrufen ?
Ich bitte dringend um Aufklärung und würde gerne auch noch wissen da er unterschrieben hat beim Arzt dass er für die abtreibungskosten aufkommt, ob er die dann auch bezahlen muss und ich das ohne mir groß Kopfschmerzen machen zu müssen an einen Anwalt weiterleiten kann?


Mit besten grüßen
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 9 weitere Antworten zum Thema:
Hausverbot
22.04.2012 | 21:02

Antwort

von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin
635 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Ob er Ihnen ein solches Hausverbot erteilen kann, hängt davon ab, wer er ist. Ist er Eigentümer der Clubs dann hat er das Hausrecht und kann eine solche Entscheidung auch treffen.

Anderenfalls hat er nicht das Recht, ein Hausverbot auszusprechen.

Sie dürfen dann auch weiterhin in die Clubs gehen.

Die Arztkosten müssen grundsätzlich Sie tragen. Wenn Ihr Freund aber ein Schuldanerkenntnis gegenüber dem Arzt abgegeben hat, dann muss er auch bezahlen.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.


Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 036412671047
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Jena

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