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Hausrecht nach Wohnungs / Schlüsselübergabe?


15.02.2011 23:04 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Robert Weber


| in unter 2 Stunden

Hallo,
ich habe meine Wohnung zum 28.02.11 Fristgerecht gekündigt, die Wohnung ist von der Verwaltung des Hauses ohne Mängel abgenommen worden, die Schlüsselübergabe hat auch statt gefunden.

Im Keller habe ich mein Vorhängeschloss noch dran gelassen weil ich einfach vergessen hatte es ab zu machen, heute wollte ich dieses ab machen und musste festellen das mein Schloss wohl geknackt und ein fremdes Schloss nun angebracht worden ist.

Nun stelle ich mir die Frage wie ich das bewerten soll, habe ich noch bis zum 28.02 Hausrecht? Denn ich habe meine Pflichten als Mieter erfüllt und habe die Miete voll für diesen Monat bezahlt.

Zudem ist der Schliesszelynder in der Wohnung gewechselt worden, muss ich Handwerker etc in der Wohnung dulden?
16.02.2011 | 00:11

Antwort

von

Rechtsanwalt Robert Weber
510 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie die Wohnung übergegeben und alle Schlüssel ausgehändigt haben, haben Sie auch das Hausrecht an Ihrer Wohnung aufgegeben. D.h. Sie haben kein Recht mehr, den Keller oder die Wohnung zu benutzen. Auch hat der Vermieter jetzt jedes Recht, Handwerker nach eigenem Belieben in die Wohnung zu schicken.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Robert Weber
Berlin

510 Bewertungen
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