Hausrecht nach Wohnungs / Schlüsselübergabe?
15.02.2011 23:04 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber
| in unter 2 Stunden
Hallo,
ich habe meine Wohnung zum 28.02.11 Fristgerecht gekündigt, die Wohnung ist von der Verwaltung des Hauses ohne Mängel abgenommen worden, die Schlüsselübergabe hat auch statt gefunden.
Im Keller habe ich mein Vorhängeschloss noch dran gelassen weil ich einfach vergessen hatte es ab zu machen, heute wollte ich dieses ab machen und musste festellen das mein Schloss wohl geknackt und ein fremdes Schloss nun angebracht worden ist.
Nun stelle ich mir die Frage wie ich das bewerten soll, habe ich noch bis zum 28.02 Hausrecht? Denn ich habe meine Pflichten als Mieter erfüllt und habe die Miete voll für diesen Monat bezahlt.
Zudem ist der Schliesszelynder in der Wohnung gewechselt worden, muss ich Handwerker etc in der Wohnung dulden?









