Hausmeisterkosten
31.01.2011 13:04 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Serkan Kirli
wir wohnen seit 17 Jahren im selben Haus.
Wir zahlten seit anfang an 300 DM bzw.153 Euro.
Es gab selten Nachzahlungen.Die letzte lag bei 200 Euro.
Im Jahre 2007 verstarb die Eigentümerin und vermachte der Gemeinde das Haus.
Diese trat am 01.03.2008 Ihr Erbe an.
Sie teilte dies und folgendes mit:
Wir treten ab 01.03.2008 in alle bestehende Verträge ein und übernehmen diese.
2007 zahlten wir 200 Euro Nachzahlung
2008 zahlten wir 650 Euro Nachzahlung.(Öl:135 Stricheinheiten lt Brunata)
2009 zahlten wir 1.195 Euro Nachzahlung.
(93 Stricheinheiten lt.Brunata.)
Der Hauptkostenpunkt laut Gemeinde:Die Hausmeisterkosten und lange Heizperiode.
Die Hausmeisterkosten wurden ab Übernahme der Gemeinde von 153 Euro auf 414 Euro erhöht,ohne uns dies vorher mitzuteilen.
Wir erfuhren dies erst durch die Jahresabrechnung.
Zudem bezahlt die Hausmeisterin auch -nach eigenen Angaben- 153 Euro weniger Miete -eben für die HM tätigkeit.
Dies war auch bei allen Vorgängern so.Der Betrag wurde mit der Miete verrechnet.
Es muß dazu gesagt werden,das der Bruder der Hausmeisterin das Objekt verwaltet.Er Arbeitet bei der Gemeinde in der Verwaltung.
Ich war bei ihm und wollte die Unterlagen sehen.Dies wurde verweigert mit der Begründung das dies Datenschutzverletzung sei.
Einem anderen Mieter hat er einen Auszug aus dem Vertrag geschickt,worin zu erkennen ist,das der Betrag in 2 Teile geteilt ist.
Auch diese Mieter(2 Parteien) wollten Akteneinsicht und bekamen nur die Rechnung der Gemeinde an uns Mieter zu sehen.Genau wie ich.
Mir wurde nur eine Amtsinterne Abrechnung des Öls gesehen.
1.Hausmeisterkosten: 256 Euro
2.Objektreinigung: 158 Euro
3.Ein Stellplatz wird kostenlos zur verfügung gestellt.(Wir zahlen 15 Euro.)
Ferner ist in dem Vertrag von Auftraggeber und Auftragnehmer die rede,einmal von der Hausmeisterin.
Weiterhin ist eine Auflistung dabei,was gemacht werden muß.Es ist aber nicht ersichtlich,was die OBJEKTREINIGUNG beinhaltet,und was die HAUSMEISTERIN machen muß.
Die Jährliche Arbeitszeit liegt bei etwa 120 Stunden.
Meine Fragen:
1.
Darf die Gemeinde die Vergütung ohne Benachrichtigung so hoch erhöhen ohne vorherige Benachrichtigung.
2.
Kann ich-da die Einsichtnahme in den Hausmeister/Servicevertrag(Objektreinigung)und Ölrechnung- nicht gewährt wurde,mein Geld komplett zurückverlangen(wurde unter Vorbehalt gezahlt.).









