Hausmeisterjob und Mietverrechnung / Mietminderung
22.07.2010 15:30 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann und ich haben in unserer alten Wohnung von September 2008 bis Mai 2010 gewohnt, monatlich waren Mietzahlungen von 550 Euro warm ( 425 Kaltmiete plus 125 Euro Umlagen ) fällig.
Im August 2009 hat dann mein Mann den Job als Hausmeister angenommen, der Lohn sollte auf Stundenbasis und über die Miete verrechnet werden. Jedoch konnte sich erst im Oktober auf einen Stundenlohn geeinigt werden. Im November hatten sich dann 80 Stunden angesammelt, ich habe dann die November - Miete storniert. Im Dezember kamen aufgrund des häufigen Schneefalls nochmals 25 Stunden hinzu, sodass ich auch die komplette Dezember - Miete storniert habe! Die Vermieterin teilte uns daraufhin mit, dass sie den Hausmeisterlohn lieber bar nach Erhalt der Stundenzettel auszahlen möchte. Wir waren einverstanden und haben daraufhin bis einschl. April die Miete normal per Dauerauftrag überwiesen, im Februar erhielt mein Mann auch eine Barauszahlung i.h.v. 500 Euro!
Als dann die im Haus lebenden Nachbarn anfingen, morgens um vier Uhr den Hund auf den Balkon zu sperren, oder während der Mittags-od. Nachtruhe Schlagzeug-und E-Gitarre zu spielen, haben wir zum 31. Mai das Mietverhältnis gekündigt. Wir hatten bereits im Februar mehrfach die Vermieterin gebeten, etwas gegen die lauten Nachbarn zu unternehmen, da wir uns sonst gezwungen sehen, eine Mietminderung vorzunehmen! Wir sind dann Mitte Mai in die neue Wohnung gezogen, da mein Mann bis dahein keinen Lohn mehr erhalten hat und sich bis dahin bzgl. Lärm auch nichts gebessert hat, haben wir die Mai - Miete komplett storniert. Bis dahin hatten sich wieder einige Arbeitsstunden angehäuft, außerdem hatten wir 35 % Mietminderung verrechnet.
Heute kam ein Schreiben der Vermieterin, wir sollen die ausstehenden Mietzahlungen i.H.v. 1650 Euro zzg. der ausstehenden Umlagennachzahlung aus 2008 ( i.H.v. 385 Euro ) zahlen!
Wie sollen wir hier jetzt vorgehen? Hat unsere Vermieterin juristischen Anspruch auf die vollen Mietzahlungen obwohl ausstehene Lohnzahlungen i.H.v. ca 1500 Euro entgegen stehen?
Und wie sieht es mit der Umlagenabrechnung aus? Mit der Vermieterin hatten wir vereinbart, dass die Abrechnung korrigiert werden müsse, da unser damals halbjähriger Sohn als volle Person auf der Abrechnung verrechnet wurde und noch die Renovierungszeit ( Juni - August ) abzuziehen wäre! ( Während der Renovierungszeit sind Kosten durch Kalt-und Warmwassser und Z.B. Allgemeinstrom entstanden ) Müssen wir hier jetzt den kompletten Betrag zahlen oder können wir ihn nachträglich korrigieren lassen?
Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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