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Frage geschrieben am 03.02.2011 12:25:00

Hausmeister - Finanzamt oder Knappschaft ???

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 1102
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 84 weitere Antworten zum Thema Finanzamt.
Ich benötige einmal die Hilfe eines FACH-Anwaltes:

Worin liegt der Unterschied einen Hausmeister einer Eigentümergemeinschaft / Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in Hinblick auf die korrekte Anmeldung (Steuer- und Versicherungsrecht) ?

Angenommen es gibt einen Hausmeister der jeden Monat ein gleiches festes Salär in Höhe von z.B. 50 € erhält.

Oder, hier und da kommt der Hausmeister auf nicht mehr als 50 Arbeitstage im Wirtschaftsjahr.

Frage:
Wann muss ein Hausmeister o.ä. beim Finanzamt angemeldet werden (bzw. wenn bei welchem? FA des Verwalters oder am Ort der Gemeinschaft ?) und wann muss ein Hausmeister bei der Knappschaft angemeldet werden?

Bitte durch einen FACH-Anwalt beantworten. Vielen Dank!



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