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Hauskaufvertrag-Schenkungsvertrag Onkel/Neffe


21.03.2012 15:21 |
Preis: ***,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes


| in unter 2 Stunden

Folgende Situation:
Neffe wohnt seit 12 Jahren im Haus des Onkels in zwei getrennten Wohneinheiten.
Seit 10 Jahren unterstützt der Neffe den Onkel bei der Instandhaltung des Grundstücks und des Hauses.
Seit 2006 hat der Neffe die Zahlungen an den Energieversorger übernommen und dafür keine Mietzahlungen mehr an den Onkel geleistet. Der Onkel ist unverheiratet und kinderlos. Nun möchte der Onkel dem Neffen das Haus und Grundstück verkaufen bzw. schenken.
Nun stellt sich für mich als Neffe die Frage welche Ausgestaltung hier sinnvoll ist und auch dem Finanzamt gegenüber rechtlich in Ordnung.
-------------------------------------------------
Folgendes soll in den Schenkungs-bzw. Hauskaufvertrag als Auflagen aufgenommen werden:

Wohnrecht auf Lebenszeit an der bisher genutzten Wohnung (16,26 Jahre (laut Sterbetabelle) a´4200,-€ p.a. = 68.292,-

Übernahme der anfallenden Nebenkosten auf Lebenszeit ( 16,26 Jahre a´960,-€ p.a. = 15.609,26 €)

Übernahme der Pflegeleistungen Pflegestufe 1 (?)

Übernahme der Bestattungskosten: ca. 10.000,-€

Übernahme der Grabpflege für 25 Jahre (z.B. 25x 360€ = 9000,-€
-------------------------------------------------

Meine Frage ist nun, ob in dieser Situation ehr ein Hauskaufvertrag oder ein Schenkungsvertrag Sinn macht.

Ist es möglich die oben genannten Auflagen wie beschrieben in geltlicher Höhe zu beziffern, oder wird das Finanzamt dies nicht anerkennen. Wie läuft die Bewertung der Immobilie ab?
Normalerweise könnte mein Onkel doch auch sagen: " Ich verkaufe irgendjemandem mein Haus und Grundstück für z.B. 1000 €" und das Finanzamt kann es ihm nicht verbieten. Oder liege ich da falsch?
21.03.2012 | 16:46

Antwort

von

Rechtsanwalt Patrick Hermes
270 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Vorab: Selbstverständlich steht es Ihnen frei, ein Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag mit Ihrem Onkel abzuschließen. Wenn aber in dem Kaufvertrag ein Kaufpreis von nur 1.000 € angegeben wird, unterliegt die Übertragung des Anwesens dem Schenkungssteuerrecht als gemischte Schenkung. Sie als Begünstiger Neffe haben bei einer lebzeitigen Schenkung nur ein Freibetrag in Höhe von 20 tsd. €. Sie fallen als Neffe unter die Steuerklasse II, so dass bei einer angenommenen übertragenen Übetragung des Hauses mit einem Wert von 100.000 € 30 % Steuern anfallen.

Auf jeden Fall sollten Sie also ein Kaufvetrag vereinbaren unter Angabe der Auflagen, also Wohnrecht bzw. Vorbehaltsnießrauch, Tragung Unterhaltskosten, Grabstätte etc.. Das Finanzamt wird eigenmächtig prüfen, ob die angegebenen Werte richtig sind und ist nicht an die Angabe Ihrer Werte gebunden. Ob Schenkungssteuer sodann anfällt, hängt von dem Wert des übertragenenen Anwesens ab. Hier muss das Anwesen bewertet werden.
Zweifamilienhäuser werden in der Regel nach dem Vergleichswertverfahren bewertet. Vorrangig werden dabei Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren herangezogen. Sind geeignete Vergleichsobjekte nicht verfügbar, wird auf das Sachwertverfahren zurückgegriffen.




Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen


Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht


Luisenstr. 25
80333 München

Tel.: 089-592033
Telefax: 089-594187
www.kanzlei-hermes.com
info@kanzlei-hermes.com

Nachfrage vom Fragesteller 22.03.2012 | 13:38

Hallo,
vielen Dank für ihre Antwort.
Dazu hätte ich noch folgende Verständnisfrage:
Angenommen das Finanzamt bewertet Haus und Grund wie von uns angegeben mit 120.000 €

Nun würde der Kaufvertrag ja folgendermaßen aussehen:
Kaufpreis 120.000€
- Wohnrecht 68.292€
- Nebenkosten 15.609€
- Pflegestufe 1 (?)
- Bestattung 10.000€
- Grabpflege 9.000€
------------------------
Restbetrag 22.901€

Freibetrag Neffe 20.000 €

Zu versteuern 2.901 €

Wird das als reeller Kaufvertrag dann anerkannt, oder würde das dann auch eine gemischte Schenkung darstellen?
Und schalte ich das Finanzamt schon vor Vertragsabschluß ein, oder muss ich in Ungewißheit der Dinge harren die da kommen?
Es könnte dann ja passieren, dass das FA alle Auflagen niedriger bewertet und ich plötzlich mehrere tausend Euro Steuern zahlen muss, obwohl ich meinem Onkel ja auch mit den zugesicherten Leistungen den Lebensabend sichern möchte.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 22.03.2012 | 14:12

Das Finanzamt schaltet sich erst ein, wenn der Vertrag abgeschlossen ist.
Da hier kein Geld fließt, liegt eine gemischte Schenkung vor.
Gerne helfen wir das Grundstück samt gebäude zu bewerten, so dass Sie wissen, was schenkungssteuerrechtlich auf Sie zukommt. Hierfür bedarf es allerdings Angaben wie Lage, Größe etc.

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Patrick Hermes
München

270 Bewertungen
FACHGEBIETE
Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Fachanwalt Steuerrecht, Gesellschaftsrecht