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Ich lebe in Trennung von meinem Ehemann und möchte mit meinem neuen Partner ein Haus kaufen. Würde dieses Haus bzw. eine theoretische Wertsteigerung während der Trennungsphase beim Zugewinn berücksichtigt werden?
Definition der Trennung: Es gab einen informatorischen Termin beim Anwalt, ein Gerichtstermin ist noch nicht festgelegt, das Vermögen nicht final aufgeteilt. Mündlich wurde der Trennungszeitpunkt auf den 01.12.2010 gelegt. Ich bin zu diesem Zeitpunkt aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen, bin dort allerdings noch gemeldet. Der Anwalt vertritt offiziell nur meinen Ehemann, ich habe keinerlei schriftliche Bestätigung über das Einleiten der Trennung.
Kann dieser Trennungsstatus kritisch sein bei der Beurteilung der oben gestellten Frage?
Was wäre ggf. noch zu beachten, um einen sicheren Status zu erreichen?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 01.05.2011 21:35:52 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Nach § 1384 BGB ist Stichtag für den Zugewinn die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, also wenn der Antrag eingereicht und der Gegenseite zugestellt ist.
Das Haus würde Ihr Endvermögen erhöhen und damit Ihrem Mann einen entsprechend höheren Zugewinn ermöglichen.
Es würden Ihre 50 % Miteigentum wertmäßig angerechnet.
Dies wäre dann entsprechend benachteilig.
Sofern Sie das Haus finanzieren, also einen Kredit aufnehmen, steht dieser aber dem Wert des Hauses gegenüber. Damit würde sich die Erhöhung des Endvermögens wieder egalisieren.
Im Ergebnis sind Sie dann im Zugewinn nicht benachteiligt.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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