366.323
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
181 Besucher | 2 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Kaufrecht » Hauskauf
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Kaufrecht » Hauskauf

Hauskauf


| 17.09.2011 13:27 |
Preis: ***,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beabsichtige das Haus meiner Freundin zu kaufen was mit einer Hypotheek belastet ist. Nun ist es so, dass dem Exmann in diesen Haus Wohnrecht zu gewiesen bekommen hat, ist es so das ich den Exmann gerichtlich hinaus Klagen kann? für Eigenbedarf, was würde in Diesen Fall auf mich zukommen, oder bevorstehen.

Vielen Dank im Voraus,

GCS
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 61 weitere Antworten zum Thema:
Hauskauf
17.09.2011 | 13:58

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
551 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

wenn bei dem betreffenden Haus ein Wohnrecht zugewiesen worden ist, kommt es darauf an, ob dies a) im Grundbuch eingetragen oder lediglich vertraglich vereinbart worden ist und b) mit welcher Länge (zeitlich oder lebenslänglich) es vereinbart worden ist.

Wenn es sich um ein eingetragenes lebenslanges Wohnrecht handelt, stellt dieses eine Belastung des Grundstückes dar, die nicht kündbar ist (§ 1093 BGB). Dieses erlischt dann nur entweder mit dem Tod des Berechtigten oder aber durch Zeitablauf, wenn nur ein ein auf eine bestimmte Dauer ausgelegtes Wohnrecht vereinbart worden ist.

Wenn es sich lediglich um ein vertragliches Wohnrecht handelt, sieht die Rechtsprechung dies als Mietvertag an, wobei aber seitens des Eigentümers auf eine ordentliche Kündigung dauerhaft (entweder lebenslang oder aber anhand der Frist des Wohnrechtes) verzichtet worden ist.

Auch im Falle des Verkaufs wären Sie an an diesem Wohnrechtsvertrag gebunden (BGH vom 05.11.1997, VIII ZR 55/97).

Es gelten also hierbei, bei einem nur vertraglich eingeräumten Wohnrecht, nur die Kündigungsgründe aus § 569 BGB (z.B. Zahlungsverzug, wenn eine Mietzahlung vereinbart worden ist), wobei eine Eigenbedarfskündigung nicht dazu zählt, da sonst die Einräumung des lebenslangen Wohnrechtes schnell ausgehöhlt werden könnte (OLG Köln NJW-RR 1994, 853/854).

Aber auch wenn es sich um ein vertragliches Wohnrecht mit bestimmter Laufzeit handelt, kann vor Ablauf der Laufzeit lediglich aus § 569 BGB gekündigt werden.


Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Bernstr. 10
30175 Hannover
Tel: 0511 363042
Fax: 0511 2157477
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de

Bewertung des Fragestellers 2011-09-19 | 10:03


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Als Fragesteller bin ich sehr zufrieden mit gegebener Antwort, ich kann es jeden empfehlen."
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M. »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2011-09-19
4,8/5.0

Als Fragesteller bin ich sehr zufrieden mit gegebener Antwort, ich kann es jeden empfehlen.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Hannover

551 Bewertungen
FACHGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht