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Hauskauf Leibrente


| 20.06.2012 16:46 |
Preis: 55,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Dratwa




Mein Bruder möchte mir sein Wohn-Geschäftshaus, Wert 280.000,--Euro lt. Wertgutachten, gegen eine monatliche Leibrente von 1500,--Euro verkaufen.
Wie ist dies steuerlich zu bewerten.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 45 weitere Antworten zum Thema:
Hauskauf
Eingrenzung vom Fragesteller 20.06.2012 | 16:55
20.06.2012 | 18:54

Antwort

von

Rechtsanwalt Peter Dratwa
253 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage.

Der Berechtigte einer Leibrente hat den Ertragsanteil gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG zu versteuern. Bezüglich des Ertragsanteils der Rente sieht § 22 EStG feste Sätze vor. Danach beträgt der Ertragsanteil ab dem 63. Lebensjahr 20%. Ihr Bruder, der 63 Jahre alt ist, hat demnach einen steuerpflichtige Ertragsanteil von 20 % der Jahresrente zu versteuern. Dies bedeutet für Ihren Bruder jährlich steuerpflichtige Einkünfte bezüglich der Leibrente gem. § 22 Nr. 1 EStG n.F. i.H.v. 12 x 1.500,00 = 3.600,00 €. Diesen Betrag muss er versteuern.

Sie können im Gegenzug die Zahlungen der Leibrente nicht als Sonderausgabe steuerrechtlich absetzen, es sei denn es handelt sich um keine private, sondern geschäftlich genutzte Immobilie. Denn seit 2008 sind Rentenzahlungen steuerlich nicht mehr im Bereich von privaten Immobilien absetzbar.

Gerne stehe ich bei Bedarf im Rahmen der Nachfrage zur Verfügung.


Mit freundlichem Gruß


Nachfrage vom Fragesteller 20.06.2012 | 19:10

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, fallen für mich bei einer Leibrente von 1500,-- Euro demnach keine Steuern (wie Schenkungssteuer)an.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 20.06.2012 | 21:10

Sehr geehrter Fragesteller,

ob in Ihrem Fall Schenkungssteuer ausgelöst wird, richtet sich nach dem Kapitalwert der Leibrente.
Der Kapitalwert der Leibrente wird nach § 14 BewG ermittelt..Ihr Bruder hat nach dieser Tabelle eine statistische Lebenserwartung von 18,84 Jahren( vgl. Bundesministerium der Finanzen, Vervielfältiger Bewertungsstichtag ab 01.01.2012). Der Barwertfaktor beträgt für ihn als Mann 11,869. Bezogen auf seine Lebenserwartung beträgt der Kapitalwert 213.642,00 € (12 x 1.500,00 € x Faktor 11,869). Der Verkehrswert der Immobilie, der bei der Schenkung gem . §§ 9, 177 BewG maßgebend ist, beträgt laut Gutachten 280.000,00 €, sodass eine Differenz von 66.358,00 € besteht . Unter Abzug eines persönlichen Freibetrags von 20.000,00 € muss auf 46.358,00 € Schenkungssteuer bezahlt werden. Geschwister werden der Steuerklasse II zugeordnet. Der Steuersatz beträgt bis 75.000,00 € 15%. Damit sind 15% von 46.358,00 €, somit 6.953,70 € an Schenkungssteuer zu zahlen.


Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2012-06-20 | 19:04


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Rechtsanwalt Peter Dratwa
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