Hausfriedensbruch im Internetforum auf eigener Homepage
03.04.2011 13:05
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Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Ich habe als Geschäftsführerin für einen eingetragenen gemeinnützigen Verein eine Homepage registriert und betreibe diese. Sie hat ein eigenes Forum.
Man kann das Forum nutzen, wenn man sich mit einer gültigen E-Mail Adresse anmeldet.
Nun gibt es einen Nutzer, der seine perversen Neigungen dort auslebt (er liebt es Windeln zu tragen) und andere Nutzer übelst beleidigt und beschimpft.
Er hat sich mit vielen verschiedenen E-Mail Adressen und mit unterschiedlichen Identitäten angemeldet - mal als Mutter, mal als 16 jähriger Junge, mal als 12 jähriges Mädchen usw.
Weil eine der E-Mail Adressen auch ein Klarname war und ich nach dieser Mail Adresse im Internet gesucht habe, konnte ich herausfinden, wie die Person heißt und wo er wohnt. Er ist u.a. auch im Vorstand der Jugendfeuerwehr in seinem Heimatort - auf deren Homepage steht seine Adresse und ebendiese private E-Mail-Adresse von ihm.
Ich habe ihm daraufhin eine mehrfach Mails geschickt und ihm explizit Hausverbot erteilt.
Dennoch versucht er sich mit unterschiedlichen neuen E-Mail Adressen anzumelden und zu stören.
Technisch ist nachzuweisen, dass es sich immer um dieselbe Person handelt (Cookies und IP-Adressen).
Kann ich nun Anzeige gegen ihn erstatten?
Oder was können Sie empfehlen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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Homepage
03.04.2011 | 13:22
Antwort
von
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
529 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,
sie sollten auf jeden Fall Strafanzeige wegen Beleidigung und übler Nachrede stellen.
Wenn die Taten auch noch anhand von IP Adressen nachverfolgt werden können, dann dürften die Taten auch nachzuweisen sein.
Wenn der Täter jedoch keine Vorstrafen besitzen sollte, so würde das Verfahren sicherlich eingestellt werden unter Hinweis auf den Privatklageweg.
Die Vernehmung selbst dürfte aber bei ihm schon einen bleibenden Eindruck hinterlassen, sodass davon auszugehen ist, dass der Täter sich nach den Ermittlungen vom Forum fernhalten wird.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Bernstr. 10
30175 Hannover
Tel: 0511 363042
Fax: 0511 2157477
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de
Nachfrage vom Fragesteller
03.04.2011 | 13:26
Danke schön.
Kann ich die Anzeige einfach bei der Polizei stellen - also hingehen und alles erklären. Das kostet wahrscheinlich nichts?
Oder muss/sollte ich dies über einen Anwalt laufen lassen. Welchen Vorteil hätte dies?
Wenn ich einen Anwalt einschalte - was kostet dies?
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
03.04.2011 | 13:56
Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich können Sie jederzeit zur Polizei mit allen Unterlagen und dort kostenlos eine Strafanzeige stellen.
Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes hätte den Vorteil, dass der Sachverhalt aufbereitet werden würde und die Ermittlungsbehörde gleich auf den wesentlichen und notwendigen Sachverhalt hingewiesen werden würde.
Außerdem bestünde hierbei noch die Möglichkeit Akteneinsicht zu nehmen, um dann eventuelle zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen (z.B. Schmerzensgeld).
Mein Büro würde dafür eine Gebühr in Höhe von € 89,25 veranschlagen.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt