Frage geschrieben am 10.10.2009 15:28:17
Hausfriedensbruch?
Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1795Es handelt sich um 4 Reihenhäuser mit einer seperaten Heiungsanlage, ausgelagert im Kellerraum, unterhalb eines Carportes des 4. REH.
Zu diesem Kelerraum dürfen nur die Eigentümer der 4 Reihenhäuser.
Da die Heizungsanlage des Öfteren ausfällt (unregelmäßiger Fehler der Flammbildung), haben wir unseren Bauträger aufgefordert, den Mangel zu beseitigen.
Der Bauträger hat sich nicht gemeldet, trotz Fristablauf.
Vor kurzem hat meine Frau unseren Bauträger aus dem Kellerraum heraufkommen sehen. Sie hatte gehört, dass jemand im Kellerraum ist, die Tür geschlossen hat und diese abgesperrte.
Ich bat den Bauträger um Herausgabe der Schlüssel (per Fax).
Der Bauträger antwortete, dass er nicht im Keller war und das er keine Schlüssel in seinem Besitz hat.
Kein Eigentümer hat dem Bauträger einen Schlüssel zur Verfügung gestellt, geschweige eine Zutrittserlaubnis zur Heizungsanlage gewährt.
Zudem müssen wir davon ausgehen, dass sogar Schlüssel der einzelenen Reihenhäuser noch in seinem Besitz sind, denn es würde damals viele Schlüssel den einzelnen Bauarbeitern zur Verfügung gestellt.
Frage:
Ist dies eine Straftat des Bauträgers?
Kann ich Gefahr laufen, einer falschen Verdächtigung beschuldigt zu werden?
Gruß
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 10.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 10.10.2009 15:42:58 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Alexander Biernacki
Friedrichstr. 171, 10117 Berlin, Tel: 030/577091222, Fax: 030/577091229
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Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich kommt eine Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruch in Betracht (§ 123 StGB). Voraussetzung hierfür ist jedoch u.a., dass der Bauträger nicht davon ausgehen durfte, dass Sie wünschen, dass er den Raum betritt. Da Sie jedoch nicht davon ausgegangen sind, dass der Bauträger überhaupt noch einen Schlüssel hat, kann man hiervon wohl kaum ausgehen. Die Straftat wird nur auf Antrag verfolgt. Sie müssten also ausdrücklich Strafantrag stellen, wenn Sie eine Verfolgung wünschen.
Denkbar wäre zudem noch eine Strafbarkeit wegen Diebstahls oder Unterschlagung, je nachdem, woher der Bauträger den Schlüssel hat.
Wenn Sie gegenüber der Strafverfolgungsbehörde nur wahrheitsgemäß über die Tatsachen berichten, so wie sie sich aus Ihrer Sicht zugetragen haben, machen Sie sich nicht strafbar.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Biernacki
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