Hauserbe als Einzelkind
| 15.07.2012 07:08
| Preis:
25,00 € |
Erbrecht
Beantwortet von
Ich werde von meinen Eltern in ferner Zukunft das Reihenhaus von ihnen erben. Nun geht es darum meinen Eltern zu erklären warum es sinnvoll ist das Haus auf mich umschreiben zu lassen. Sie sollen bis zum Schluss dort wohnen, ich möchte nur das nach ihrem Tod nicht unnötig Steuern zahlen muss. Daher die Frage gilt es noch, dass ab 10 Jahre Überschreibung vor dem Tod, die Erbschaftssteuer geringer ausfällt?
15.07.2012 | 08:49
Antwort
von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
292 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.
Als Kind haben Sie gegenüber jedem Elternteil einen Schenungs- und Erbschaftssteuerfreibetrag von jeweils 400.000 €.
Ihre Eltern müssten daher über ein Vermögen von über 800.000 € verfügen, damit Sie im Erbfall überhaupt Erbschaftsteuer bezahlen müssen.
Sollte das etwaige Erbe diesen Schwellenwert übersteigen, kann es sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten Vermögensteile im Wege der Schenkung auf das Kind zu übertragen.
Hier gilt ebenfalls der Freibetrag von 400.000 € je Elternteil. Diesen Freibetrag können Sie dann nach 10 Jahren wiederum in Anspruch nehmen.
Wird also das Haus jetzt auf Sie im Wege der Schenkung überschrieben und Ihre Eltern versterben erst nach 10 Jahren, können Sie dann im Rahmen der Erbschaft wiederum einen Freibetrag von 400.000 € in Anspruch nehmen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
Nachfrage vom Fragesteller
15.07.2012 | 10:48
Lieben Dank für Ihre ausführliche Antowrt. Vertsehe ich das nun richtig, dass bei einem Wert von ca. 350.000€ keinen steuerlichen Grund gibt das Haus zu überschreiben? Danke und herzliche GRüße
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
15.07.2012 | 10:49
Sehr geehrter Fragesteller,
bei einem Wert von 350.000 € wird keine Erbschaftsteuer für Sie anfallen, so dass eine vorzeitige Übertragung wegen einer Steuerersparnis nicht vorgenommen werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -