Hauseigentum nach Trennung
09.05.2012 22:46
| Preis:
***,00 € |
Grundstücke
Beantwortet von
ich habe vor 9 Jahren mit meiner damaligen Partnerin einen Hof gekauft, wir haben voll finanziert und uns nach 5 Jahren getrennt. Darauf hin bin ich ausgezogen und habe weiterhin meinen Anteil der Raten bezahlt. Nun läuft im nä. Jahr die Zinsbindung ab bzw. Es kann neu verhandelt werden. Allerdings habe ich mittlerweile eine neue Famile und lebe mit ihr in einer anderen Stadt.an de
Immobilie habe ich keinerlei Interesse mehr und würde mich gern finanziell und emotional von ihr lösen.
Das Problem ist,meine ehem. Partnerin kann die Finanzierung nicht allein tragen und will aufgrund des gesunkenen Wertes die Immobile auch nicht veräußern da sie ja dann auch weiterhin eine monatliche Belastung finanziell hat. Desweiteren stehe ich im Grundbuch eines schuldenfreien Grundstückes eines Familienmitgliedes und habe nun Angst aufgrund einer Nichtbezahlung dann dieses zu verlieren durch Zwangsversteigerung o.ä. Bitte um Hilfe für eine Lösung um mich von dem anderen Grundstück zu lösen ohne gerichtlich gegen meine Ehem Partnerin vorgehen zu müssen und zu wollen!
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Trennung
10.05.2012 | 02:09
Antwort
von
Rechtsanwalt Raphael Fork
144 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:
Ihr Problem wird sich ohne eine einvernehmliche Lösung mit der Ex-partnerin nicht lösen lassen. Denn bei einem freihändigen Verkauf des Hofes lässt sich in der Regel ein besserer Preis erzielen als bei einer Zwangsversteigerung.
Die Bank wird Sie wohl nicht aus der Haftung entlassen, da die Partnerin die Raten für das Hofdarlehen nicht alleine tragen kann.
Wenn Sie sich gegenüber der Bank der sofortigen Zwangsvollstreckung in Ihr gesamtes Vermögen unterworfen haben ( abstraktes Schuldanerkenntnis), wäre auch der Miteigentumsanteil an dem schuldenfreien Grundstück in Gefahr.
Daher muss Ihr Ziel sein, aus der Haftung für die aufgenommene Vollfinanzierung zu kommen. Sollten weder Gespräche mit der Expartnerin fruchten noch die Bank einen Weg zur Haftungsfreistellung aufzeigen können, werden Sie ohne ein gerichtliches Vorgehen nicht weiter kommen.
Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
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Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
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