Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 02.08.2011 19:29:18

Hausdursuchung btm

Rechtsgebiet: Datenschutzrecht | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1304
Hallo,
Habe gestern eine Hausdurchsuchung gehabt und ein Ermittlungverfahren am hals wegen Anbau, Herstellung, Handeltreibens, Schmuggels, und Erwerb von BtM. Das gantze weil ich vor ca. einem jahr über einem Headshop Lava red gekauft habe und diese die Wirkstoffe JWH 073 und JWH 018 enthalten haben.
Ich wusste das zu dem Zeitpunkt nicht und der Händler scheinbar auch nicht da diese oder Ähnlich substanzen schon in Spice vorhanden waren müsste er doch das wissen. Nja zudem sind die lieben herrn in Grün durch mein Fenster eingestiegen und unbeaufsichtigt mein Zimmer aufs Übelste verwüstet und eine Waage und nen Crusher sowie ein lehre packung Jamaica Gold beschlagnahmt.
dazu hätte ich paar Fragen.
1. Auf dem Sicherstellungsprotokoll ist angekreutzt JA der Betroffene hat ein Unwiederrufliches Einverständniss der formlosen Einziehung zugestimmt. hää? wie denn war keiner daheim!!
2.Wieso darf der Headshop meine Daten rausgeben so das bei mir alles beschlagnahmt wird er selber seinen Shop im Internet noch vertreibt?
3. Mit was kann ich pauschal rechnen? ich binn absolut Klien und hab absolut nichts im Blut oder Urin ! vorallem sollen die mir das erstmal nachweiße das ich das auch Geraucht habe ^^

nja schonmal danke für die Antwort

schönen Gruß

-- Einsatz geändert am 02.08.2011 19:37:34


Antwort geschrieben am 02.08.2011 20:40:11
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

hinsichtlich des Protokolls ist dies sicherlich etwas merkwürdig, dass hierbei eine Zustimmung als gegeben angekreuzt worden ist.
Hier sollte auf jeden Fall Einspruch gegen eingelegt werden, obgleich es jedoch keine Auswirkungen auf verbotene Pflanzen oder Mittel haben dürfte, die nicht der Eigenbedarfmenge angehören und daher nicht von einem Besitzverbot umfasst sind.

Aber gerade hinsichtlich der Waage und des Crushers sollte versucht werden, diese Gegenstände wiederzuerlangen, da diese nicht zwangsläufig mit dem Konsum von Drogen zusammenhängen müssen.

Die Polizei hat davon Kenntnis erlangt, wem alles "Lava red" verkauft worden ist.
Aus diesem Grund musste der Händler auch die Daten herausgeben.
Ich bin mir sicher, dass dieser ein ähnliches Strafverfahren am Hals hat, aber zumindest seinen Shop hinsichtlich aller drogenfreien Artikel weiterbetreiben darf, da ein Berufsausübungsverbot in diesem Zusammenhang ohne ein abgeschlossenes Gerichtsverfahren zu einschneidend wäre.

Hinsichtlich der Strafe kommt es natürlich erst einmal darauf an, welche genauen Mittel und Drogen bei Ihnen gefunden worden sind.
Wenn Ihnen aber eine gewisse Kenntnis nachzuweisen ist (z.B. beim Anbau von Hanfpalmen), dann dürfte eine gewisse Strafbarkeit im Raume stehen.

Grundsätzlich kann ein solches Verfahren auch zur Einstellung gegen eine Geldbuße, abhängig von Ihrem Einkommen, kommen.
Hierbei sind ca. 30-40 Tagessätze realistisch, wobei ein Tagessatz dem 30tel des Monatsnettoverdienstes entspricht.

Eine solche Strafe dürfte wohl auch etwa bei einem Urteil herauskommen, wenn Sie nicht im großen Stil Handel getrieben und dies z.B. gewerblich betrieben haben, um sich damit Ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Praxistipp: Sagen Sie zunächst nichts aus und beantragen Sie durch einen Verteidiger Akteneinsicht, um eine genaue Einschätzung der ermittelten Ergebnisse zu bekommen.

Wenn Sie dafür Hilfe benötigen sollten, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Datenschutzrecht letzten Monat:

4
beantwortete Fragen
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97860
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Hausdursuchung   btm