Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 20 weitere Antworten zum Thema Hausdurchsuchung.
Hallo,
ich habe 2 Lohnsteuerjahresbescheinigungen gefälscht.
(Für Kindergeldantrag, damit ich nichts zurückzahlen muss)
Wenn es rauskommt, wie wahrscheinlich ist eine Hausdurchsuchung? Mit welchem Strafmaß müsste ich rechnen??? Ich bin 22 Jahre alt und nicht vorbestraft.
Danke!
Antwort geschrieben am 11.04.2011 22:59:23 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 166
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Eine Hausdurchsuchung käme theoretisch nur in Betracht, wenn ein Anfangsverdacht vorläge. Es müsste somit zunächst in irgendeiner Weise offenkundig werden, dass Sie die Lohnsteuerjahresbescheinigungen gefälscht haben. Doch selbst im Falle eines Anfangsverdachts halte ich hier eine Hausdurchsuchung für eher unwahrscheinlich. Sie wären dann zunächst Beschuldigter und würden zum Sachverhalt befragt werden.
Da Sie nicht vorbestraft sind, hätten Sie aller Wahrscheinlichkeit "nur" mit einer Geldstrafe zu rechnen. Diese richtet sich immer nach dem Einkommen. Würden Sie also beispielsweise zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt werden, so würde sich eine Tagessatzhöhe danach richten, wieviel Geld Sie pro Tag zur Verfügung haben. Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung wird bei einem Ersttäter nicht realistisch in Betracht kommen.
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wichtige Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders aussehen. Diese Plattform kann und will den Gang zu einem Berufskollegen nicht ersetzen.
Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Rein vorsorglich erlaube ich mir aufgrund entsprechender Vorkommnisse in der jüngsten Vergangenheit auf dieser Plattform den allgemeinen, aber eindringlichen Hinweis, dass der für die Beantwortung dieser Frage ausgelobte Einsatz unbedingt sofort zu entrichten ist. Eine Rücklastschrift bzw. eine Nichtzahlung wird strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, denn der Tatbestand des Eigehungsbetrugs wäre durch bewusstes Inkaufnehmen von Rücklastschriften erfüllt.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Thomas Zimmlinghaus
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