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Frage geschrieben am 13.01.2012 19:26:41

Hausbau/Wieviele Trennwände zwischen Haus und Garage?

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 719
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 14 weitere Antworten zum Thema Haus.
Wir haben letztes Jahr gebaut. An unserer rechten Hauswand wurde direkt eine Garage angebaut. Dabei ist die Aussenwand des Hauses gleichzeitig auch die Garangenwand.

Meiner Ansicht nach hätte aber für die Garage eine separate Wand gemauert werden müssen.

Im dem Werksvertrag mit unserem Bauunternehmer ist dazu folgendes ausgeführt.

"Die Trennwände zwischen Wohnhaus und Garage werden aus dem gleichen Mauerwerk wie die Außenwände des Wohnhauses erstellt."

Dies bedeutet für mich, dass es sich nicht um die selbe Mauer handelt und das bei der Formulierung "gleiches Mauerwerk" von mindestens 2 Mauern auszugehen ist.

Ist meine Einschätzung korrekt???


Antwort geschrieben am 13.01.2012 21:05:07
Rechtsanwalt Jörg Salzwedel
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Die unterschiedliche Formulierung für die Außenwand und die Trennwand legen den Schluss nahe, dass es sich hierbei nicht um ein und dieselbe Wand handeln kann, da sonst keine unterschiedlichen Begriffe verwendet worden wären.

Auftragsgemäß wurde also vereinbart, (mindestens) noch eine weitere Wand, die Trennwand, zwischen der Wohnhauswand und der Garagenwand zu errichten, welches jedoch nicht geschehen ist.

Sie sollten daher unter Setzung einer Frist Nacherfüllung verlangen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche mit Unterlagen ausgestattete Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen zu geben.

Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Salzwedel
Rechtsanwalt

kanzlei-salzwedel@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de

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